Sachsen-Anhalt mit zweithöchster Betreuungsquote bei Kindern unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung im Bundesgebiet

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Am 1. März 2024 waren 154 892 Kinder in Sachsen-Anhalt in Kindertagesbetreuung, 482 weniger als im Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurde jedes 2. aller unter 3-jährigen Kinder im Land entweder in einer der 1 816 Kindertageseinrichtungen oder in einer öffentlich geförderten Tagespflege (156 Tagespflegepersonen) betreut. Jährlich wurden seit Beginn der Erhebung im Jahr 2006 stets Betreuungsquoten von mindestens 50 % erreicht (2006: 50,2 %; 2023: 59,0 %; 2024: 59,4 %).

Mit einem Wert von 59,4 % lag die Betreuungsquote der Kinder im Alter von unter 3 Jahren zum Stichtag auf dem höchsten Niveau seit Beginn der Erhebung 2006. Damit lag Sachsen-Anhalt auf Platz 2 hinter Mecklenburg-Vorpommern mit einer Betreuungsquote von 60,3 %. Am 1. März 2024 hatte der Landkreis Wittenberg mit 63,7 % die höchste Betreuungsquote der unter 3-Jährigen. Die niedrigste Betreuungsquote des Landes verzeichnete die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau mit 53,2 %, gefolgt von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) mit 53,5 %.

Rund 1/3 (50 618) der am 1. März 2024 in Sachsen-Anhalt betreuten Kinder waren zwischen 3 und unter 6 Jahre alt. Die Betreuungsquote in dieser Altersgruppe lag bei 92,9 %. Im Landkreis Wittenberg und dem Salzlandkreis war die Betreuungsquote der Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren im März 2024 mit 94,6 % in Sachsen-Anhalt am höchsten. Den niedrigsten Wert der Betreuungsquote wies der Saalekreis mit 91,1 % auf.

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit dem 1. August 2013 jedem Kind ab der Geburt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Diesen Anspruch können Eltern in Tageseinrichtungen oder alternativ auch in öffentlich geförderter Kindertagespflege geltend machen.

Die Betreuungsquote gibt die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und öffentlich geförderte Kindertagespflege) je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe an. Für die Berechnung der Quote wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung (31.12.2023) auf Basis des Zensus 2011 verwendet.

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 26. September 2024

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