Stark alkoholisierter und gesuchter Mann mit Hausverbot für Magdeburger Hauptbahnhof zeigt „Hitlergruß“ und widersetzt sich polizeilichen Maßnahmen

Veröffentlicht in: Bundespolizeiinspektion Magdeburg | 0

Magdeburg (ots) – Am Freitag, den 21. Juni 2024 kontrollierte eine Streife gegen 09:20 Uhr einen 33-jährigen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg, der stark alkoholisiert war. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg den derzeitigen Aufenthaltsort des Polen aufgrund eigenen Ermittlungen wegen eines räuberischen Diebstahls ersuchte. Zudem existiert ein gültiges Hausverbot für den Hauptbahnhof gegen den Mann.

Entsprechend belehrten die Bundespolizisten ihn und verwiesen ihm des Bahnhofes. Sie informierten die Staatsanwaltschaft entsprechend und leiteten ein Strafverfahren wegen des begangenen Hausfriedensbruchs ein. Keine 20 Minuten später informierten gleich mehrere aufmerksame Reisende eine Streife, dass ein Mann vor dem Eingangsbereich mehrfach den „Hitlergruß“ gezeigt hatte. Die Bundespolizisten eilten zum Ereignisort und trafen den zuvor Festgestellten erneut an. Er grölte lautstark umher.

Die Bundesbeamten nahmen den Mann zur Unterbindung seiner Handlungen mit auf die Dienststelle. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,7 Promille. Als die Bundespolizisten ihm mit dem Tatvorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen konfrontierten, schlug die Stimmung des Mannes abrupt um: Er verlor komplett die Beherrschung und versuchte die Dienststelle zu verlassen, indem er auf die Ausgangstür zu rannte. Dies unterbanden die Bundespolizisten. Sie mussten den Mann zu Boden bringen und fesseln. Hierbei wehrte er sich immens, stieß sich von den Beamten weg, sperrte sich und versuchte sich wegzuziehen.

Auch in der Zelle tobte er weiter, beleidigte die Einsatzkräfte und grölte erneut rechtsradikale Parolen. Aufgrund seines Zustandes wurde ein Notarzt hinzugezogen, der jedoch keinen medizinischen Notfall sah und entsprechend auch keine Maßnahmen einleitete. Den Polizeipflichtigen erwarten neben den beiden genannten Strafanzeigen zwei weitere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung. Die zuständige Landespolizei wurde über den Sachverhalt informiert und übernahm den Mann gegen 11:15 Uhr.

Text/Foto: Bundespolizei