Anhalt-Bitterfeld, Raguhn und Köthen (ots) – Geschlossene Schranken und übermäßiger Alkoholkonsum brachte zwei Männer am vergangenen Wochenende in die Bredouille: Die Bundespolizei stellte die beiden Gesuchten und vollstreckte deren offene Haftbefehle:
Zuerst erkannte eine Streife am Samstag, den 23. März 2024, gegen 23:30 Uhr einen Mann, der sich am Bahnübergang Raguhn in den Gleisen befand. Die Bundespolizisten verwiesen ihn aus dem Gefahrenbereich und belehrten ihn entsprechend. Er gab an, dass die Schranken bereits sehr lange geschlossen waren und er nicht mehr warten wollte. Nach erfolgter Identitätsfeststellung ergab ein Abgleich der gewonnenen Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau.
Der 21-Jährige wurde im Juli letzten Jahres vom Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 2400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Da der Deutsche weder den offenen Betrag beglich, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt stellte, erging im November 2023 der Vollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten ihm die Bundespolizisten und nahmen den Gesuchten fest. Mit einer sofortigen Zahlung hätte der junge Mann seine Inhaftierung verhindern können. Jedoch war weder er, noch seine von ihm kontaktierten Eltern in der Lage die erhebliche Summe aufzubringen. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen überstellten sie ihn daher an eine Justizvollzugsanstalt.
Am Folgetag kontrollierte eine am Bahnhof Köthen eingesetzte Streife der Bundespolizei gegen 14:30 Uhr einen 37-jährigen, alkoholisierten Mann, bei dem der Abgleich der festgestellten Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ebenfalls einen offenen Haftbefehl ergab.
Das Amtsgericht Halle (Saale) hatte den schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Deutschen im August 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese war zunächst zur Bewährung ausgesetzt, welche jedoch widerrufen wurde. Da er sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt nicht stellte, erging am 11. März 2024 der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Dieser wurde dem Mann eröffnet. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,73 Promille. Die Bundespolizisten übergaben auch diesen Mann an eine Justizvollzugsanstalt. Die jeweils ausschreibenden Behörden wurden entsprechend informiert.
Text/Foto: Bundespolizei