Die Ärzteschaft unterstützt das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) darin, bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens mehr auf den Bedarf der Patientenversorgung zu achten. In den Fokus müssten digitale Anwendungen rücken, die einen konkreten, messbaren Nutzen in der medizinischen Versorgung haben.
Aus Sicht der Abgeordneten des 126. Deutschen Ärztetages zähle dazu vor allem der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte. Dieser übermittle „wichtige, gut strukturierte und qualitätsgesicherte Informationen des Patienten in die zeitkritische Behandlung“. Zugleich erfülle der Notfalldatensatz die Funktion einer klinischen Basisinformation.
Darüber hinaus forderte der Ärztetag das BMG und die gematik auf, zeitnah eine dauerhafte Testregion zu etablieren. Denn unumgänglich bleibe, einer aussagekräftigen Erprobung von Anwendungen und Komponenten genügend Zeit sowie klare Verantwortlichkeiten und Strukturen einzuräumen. Der Zeitpunkt der Einführung von Anwendungen sollte sich künftig an Qualitätszielen orientieren, die vorab definiert wurden, betonten die Abgeordneten. Dies stelle eine zuverlässige Wirkbetriebsreife für den Praxisalltag sicher.
Ärztetag fordert Investitionen für Praxen zur digitalen Vernetzung
Um die Potenziale einer vernetzten Medizin zu nutzen, sind enorme Investitionen in den digitalen Ausbau der Praxen erforderlich. Der 126. Deutsches Ärztetag hat daher ein Praxiszukunftsgesetz gefordert.
„Ärztinnen und Ärzte verlangen nicht nach staatlichen Hilfen, um ihr internes digitales Praxismanagement auf den neuesten Stand zu bringen. Als Freiberufler in eigener wirtschaftlicher Verantwortung brauchen und wollen wir dafür keine staatliche Unterstützung“, betonte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt (Foto) bei der Eröffnung des Ärztetages. Vielmehr gehe es um den interoperablen Ausbau des ambulanten Sektors im Sinne der digitalen Vernetzung und Kommunikation mit anderen Versorgungsbereichen und zwischen den Praxen. Dafür seien enorme Investitionen notwendig. Diese könnten nicht den Praxisinhabern allein aufgebürdet werden. „Hierfür – und nur hierfür – halten wir Finanzhilfen von Bund und Ländern nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch für dringend geboten“, so Reinhardt.
Die zunehmende Digitalisierung stellt für Praxen eine wirtschaftliche Herausforderung dar, da die notwendige technische Ausstattung eingeführt und aus sicherheitstechnischen Gründen fortlaufend aktuell gehalten werden müsse. Außerdem brauche das Praxisteam kontinuierlich entsprechende Qualifizierungen.
„Die kleinteilige, oftmals nicht kostendeckende Refinanzierung von Hard- und Software als Ergebnis der Verhandlungen von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) deckt nur teilweise die notwendigen Bedarfe“, betonte der Ärztetag. Die digitale Kompetenz der Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung sei jedoch ein Baustein zur erfolgreichen Digitalisierung und werde zunehmend von Patientinnen und Patienten erwartet.
Foto/Text Bundesärztekammer