148 zollrechtliche Verstöße innerhalb von 24 Stunden

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Berlin: (hib/BAL) 118 Verstöße gegen Sicherheitsverstöße innerhalb von 24 Stunden stellte der Zoll bei Schwerpunktkontrollen von Paketsendungen im Bereich E-Commerce Anfang September an den Flughäfen Frankfurt, Köln/Bonn und Leipzig/Halle fest. Dazu kamen sechs Verstöße gegen Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes und 148 zollrechtliche Feststellungen zu fehlerhaftem Warenwert beziehungsweise Falschtarifierungen. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14787) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Wettbewerbsverzerrungen durch Online-Händler (20/14579).

Ferner weist die Regierung darauf hin, dass sie einen Aktionsplan E-Commerce verabschiedet habe, der darauf abziele, die konsequente Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften durch Hersteller, Händler und E-Commerce-Plattformen auch aus Drittstaaten sicherzustellen. „Darüber hinaus sieht der Aktionsplan eine Prüfung vor, ob das bestehende Recht ausreicht, um eine effektive Rechtsdurchsetzung, Verbraucherschutz, Produktsicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten“, heißt es in der Antwort weiter. Der Aktionsplan umfasse konkrete Maßnahmen auf EU-, nationaler und Länderebene.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 07. Februar 2025

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