Magdeburg (ots) – Am Dienstag, den 19. Dezember 2023 wurde eine am Hauptbahnhof Magdeburg eingesetzte Streife der Bundespolizei gegen 18:50 Uhr auf einen 30-Jährigen aufmerksam und kontrollierte diesen. Bei der Überprüfung der Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den in Gaza geborenen Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag. Demnach wurde der Polizeipflichtige im April 2022 wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Radolfzell rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Davon zahlte er 720 Euro an die Gerichtskasse, doch dann blieben die Zahlungen der restlichen 1680 Euro aus.
Da der Verurteilte sich auf die ergangene Ladung nicht dem Strafantritt stellte, unbekannten Aufenthaltes war und sich somit der Vollstreckung entzog, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft erst 4 Tage vor der Feststellung des Mannes den Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und nahmen ihn fest. Auch ein gestatteter Telefonanruf ermöglichte dem 30-Jährigen die Restzahlung nicht. Somit wurde er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen für die kommenden 84 Tage an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme durch die Bundespolizei in Kenntnis gesetzt.
Text/Foto: Bundespolizei