Magdeburg (ots) – Am Montag, den 28. August 2023 wurde ein 20-Jähriger gegen 12:00 Uhr von Einsatzkräften der Bundespolizei in Magdeburg festgestellt und kontrolliert. Es wurde bekannt, dass der junge Mann per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurde. Zuvor verurteilte ihn das Amtsgericht Laufen im Februar dieses Jahres wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen.
Da der Mann lediglich 10 Euro der Geldstrafe beglich, weitere Zahlungseingänge ausblieben und er sich nicht dem Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft im März den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem aus Syrien Stammenden diesen, nahmen ihn fest und aufgrund seiner angegebenen Zahlungsunfähigkeit mit in die Diensträume der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Indes wurde ihm seine missliche Lage bewusst und er gab gegenüber den Einsatzkräften an, die offenen 590 Euro Geldstrafe doch begleichen zu können. Nach Zahlung des Gesamtbetrages konnte er seinen Weg, als freier Mann, fortsetzen. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend unterrichtet.
Text/Foto: Bundespolizei