20 Jahre Härtefallkommission in Sachsen-Anhalt: Innenministerin Zieschang würdigt verantwortungsvolle Arbeit der Mitglieder

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Magdeburg. Die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt hat vor 20 Jahren ihre Arbeit aufgenommen. Seitdem befasst sich das unabhängige Gremium mit besonders gelagerten Einzelfällen von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, um unter bestimmten Voraussetzungen humanitäre Lösungen zu ermöglichen.

Monika Schwenke ist seit 20 Jahren als Vorsitzende der Härtefallkommission tätig. Sie betont, dass die seit einigen Jahren konstante Besetzung der Kommissionsmitglieder die Arbeit, die von gegenseitiger Achtung und Respekt gegenüber den vorgetragenen Schicksalen geprägt ist, sehr erleichtert: „Jedes einzelne Mitglied der Kommission bewertet und interpretiert einen vorgetragenen Fall nach dem eigenen persönlichen und beruflichen Erfahrungswissen. In den Sitzungen werden die Anträge ausführlich diskutiert, um alle Aspekte und Besonderheiten des Einzelfalles für die Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Denn es wird nie eine feste Definition für den Begriff ‚Härtefall‘ geben.“

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Anlässlich des Jubiläums danke ich heute insbesondere der langjährigen Vorsitzenden Monika Schwenke sowie allen Mitgliedern für ihr ehrenamtliches und zugleich äußerst verantwortungsvolles Engagement. Die Härtefallkommission trifft ihre Entscheidungen maßvoll und mit großer Sorgfalt. Jeder Fall wird individuell geprüft, um Menschen eine Perspektive zu geben, die aus sehr speziellen, individuellen Gründen die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllen.“

Seit der ersten Sitzung am 31. Mai 2005 wurden insgesamt 377 Härtefallanträge für 1.022 Menschen gestellt, darunter 432 Kinder. In 149 Sitzungen beschloss die Kommission 173 Härtefallersuchen für insgesamt 463 Menschen. Das Innenministerium folgte mit nur einer Ausnahme allen Ersuchen und ordnete die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a Aufenthaltsgesetz an.

Auch den Härtefallersuchen von Frau Vafa K. und Frau Narges S. wurde zugestimmt:

Frau K. kam 2013 mit ihrem Sohn aus der Russischen Föderation nach Deutschland. Ihre Tochter wurde in Deutschland geboren. Sie arbeitet heute bei einer Beratungsstelle für Geflüchtete bei der St. Johannis GmbH. Zu ihren Aufgaben gehört es u. a., Asylsuchenden und Geflüchteten Hilfestellung, Begleitung und Beratung in allen Fragen des täglichen Lebens zu geben.

Frau S. reiste im Jahr 2017 aus dem Iran in das Bundesgebiet ein und war von Anfang an bestrebt, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Im vergangenen Jahr erlangte sie den Gesellenbrief als Friseurin und seit August 2024 befindet sie sich – neben der unbefristeten Beschäftigung – in der Ausbildung zur Meisterin im Friseurhandwerk.

Von den in den Jahren insgesamt geprüften Anträgen wurden 53 abgelehnt und 134 zurückgenommen, da sich im Verfahren oftmals andere rechtliche Möglichkeiten des Aufenthalts ergeben haben. 13 Anträge waren zum Jahreswechsel 2024/2025 noch nicht abschließend entschieden, vier befanden sich in Bearbeitung.

Der Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2024 wird im Juni veröffentlicht.

Hintergrund:

Die Härtefallkommission Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2005 auf Grundlage des neuen § 23a Aufenthaltsgesetz und der Härtefallkommissionsverordnung des Landes eingerichtet. Vorschlagsberechtigt für die Kommission sind u. a. die kommunalen Spitzenverbände, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsrat sowie die Ministerien für Inneres und für Soziales. Eine Geschäftsstelle im Innenministerium unterstützt die Arbeit der Kommission organisatorisch.

Härtefallanträge setzen voraus, dass nach sorgfältiger Einzelfallbetrachtung dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen – beispielsweise eine fortgeschrittene Integration oder gesundheitliche Umstände. Straffälligkeit oder bewusste Täuschung schließen ein Härtefallverfahren in der Regel aus.

Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 23. April 2025