Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungs-verordnung bis zum 24. Februar
Die aktuellen Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt zur Eindämmung des Corona-Virus haben vier weitere Wochen Gültigkeit. Dazu hat die Landesregierung am heutigen Donnerstag die fünfte Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese gilt nun bis zum 24. Februar 2022. Im Wesentlichen sind … Weiter