Hauptbahnhof Halle ((Saale) (ots) – Am Samstag, den 2. November 2024 erhielt die Bundespolizei gegen 04:25 Uhr fernmĂŒndlich die Meldung, dass es auf den Bahnsteigen 12/13 des Hauptbahnhofes Halle (Saale) zu einem körperlichen Angriff auf einen Zugbegleiter gekommen sei.
Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend in Richtung des Ereignisortes, traf aber bereits in der Haupthalle auf Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, die einer Gruppe von drei lautstark artikulierenden, augenscheinlich alkoholisierten MĂ€nnern folgten. Mit dem Hinweis, dass es ich bei diesen Personen um die TĂ€ter der Körperverletzung handeln soll, flĂŒchtete einer der drei MĂ€nner, zwei weitere konnten festgehalten werden. Es folgte die IdentitĂ€tsfeststellung der beiden Deutschen. Auch der geschĂ€digte Zugbegleiter konnte am Haupteingang angetroffen und befragt werden.
Dieser gab an, im Bereich des Treppenaufgangs zum Bahnsteig 12/13 auf sein Handy schauend, auf seinen Zug gewartet zu haben, als die drei stark alkoholisierten MĂ€nner und eine Frau den Treppenaufgang hinaufkamen, wobei sich der GeflĂŒchtete ĂŒbergab. Ein Anderer hatte den Zugbegleiter daraufhin angepöbelt und gefragt, ob er ein Foto gemacht hĂ€tte, was dieser verneinte. Unvermittelt kam der eindeutig von ihm Identifizierte auf ihn zu und gab ihm eine sogenannte Kopfnuss, wovon ihn sein Begleiter noch abhalten wollte. Danach entfernten sich die gesamte Gruppe in Richtung Personentunnel.
Der Zugbegleiter klagte ĂŒber Schwindel, hatte starke Schmerzen und eine auffĂ€llige Schwellung auf der Stirn, sodass ein Rettungswagen verstĂ€ndigt wurde. Die RettungskrĂ€fte brachten den Angegriffenen fĂŒr weitere Untersuchungen in ein nahe gelegenes Klinikum. Der Beschuldigte wurde zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen. Dort erfolgte die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung sowie der Tatvorwurf mit Belehrung. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille.
WÀhrend seines Aufenthaltes in der Dienststelle erschienen sein Begleiter und die bisher noch nicht bekannte Frau, die der Gruppe anfangs beiwohnte, sodass auch ihre Personalien als Zeugin bekannt wurden. Nachdem der 21-JÀhrige vergeblich versucht hatte seinen Anwalt zu kontaktieren, wurde er mit Strafanzeigen wegen Beleidigung und Körperverletzung von der Dienststelle entlassen.
Text/Foto: Bundespolizei