- Zahl beantragter Regelinsolvenzverfahren im Dezember 2021 nach vorlÀufigen Angaben 18,0 % höher als im Vormonat
Im Oktober 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 056 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,7 % weniger als im Oktober 2020. Im Vergleich zum Oktober 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021 um 33,7 % niedriger.
Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im Oktober 2021 auf knapp 1,0 Milliarden Euro. Im Oktober 2020 hatten sie noch bei etwa 2,1 Milliarden Euro gelegen.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Oktober 2021 im Baugewerbe mit 193 FĂ€llen (Oktober 2020: 170; +13,5 %). Im Handel (einschlieĂlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 160 Verfahren (Oktober 2020: 134; +19,4 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Ăberlassung von ArbeitskrĂ€ften, ReisebĂŒros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von GebĂ€uden, StraĂen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 119 Insolvenzen gemeldet (Oktober 2020: 134; -11,2 %).
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprĂ€gt war. Von Anfang MĂ€rz 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht fĂŒr ĂŒberschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin fĂŒr Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. FĂŒr diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfĂ€nglich eingesetzt.
Beruht der Eintritt einer ZahlungsunfĂ€higkeit oder Ăberschuldung auf den Auswirkungen der StarkregenfĂ€lle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt.
18,0 % mehr beantragte Regelinsolvenzverfahren im Dezember 2021 gegenĂŒber Vormonat
Hinweise auf die kĂŒnftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im Dezember 2021 stieg diese Zahl nach vorlĂ€ufigen Angaben um 18,0 % gegenĂŒber November 2021, nachdem sie bereits im Vormonat deutlich zugenommen hatte (+43,8 % im November 2021 gegenĂŒber Oktober 2021). Im Vergleich zu Dezember 2020 lag die Zahl um 24,8 % höher. Damals war die Antragspflicht noch vollumfĂ€nglich ausgesetzt.
222,1 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2021 als im Oktober 2020
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Oktober 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. 5 981 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das waren 222,1 % mehr als im Oktober 2020. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt fĂŒr ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. GegenĂŒber Oktober 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2021 um 13,5 %.
Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:
Die Insolvenzstatistik erfasst keine UnternehmensschlieĂungen, die unabhĂ€ngig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen GrĂŒnden erfolgen. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zĂ€hlen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). AuĂerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tĂ€tig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbststĂ€ndig TĂ€tige, deren VermögensverhĂ€ltnisse als nicht ĂŒberschaubar eingestuft werden.
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