- Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 fĂŒhrt zu mehr wohngeldberechtigten Haushalten
- Rund 618 200 Haushalte bezogen am Jahresende 2020 Wohngeld
- Ausgaben fĂŒr Wohngeld im Vorjahresvergleich um 38 % auf rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen
Am Jahresende 2020 haben rund 618 200 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, damit gegenĂŒber 2019 um 22,6 % oder rund 113 800 gestiegen. Am Jahresende 2019 hatten noch rund 504 400 Haushalte Wohngeld bezogen. Der Anstieg hĂ€ngt mit der zum Jahresanfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen, die mehr Haushalte als zuvor zum Wohngeldbezug berechtigt. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste der Haushalte infolge der Corona-Krise zum Anstieg beigetragen.
Wohngeld wird einkommensschwĂ€cheren Haushalten gewĂ€hrt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hĂ€ngt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Hintergrund fĂŒr den beobachteten Anstieg an Wohngeldhaushalten ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Wohngeldreform. Durch das WohngeldstĂ€rkungsgesetz (WoGStĂ€rkG) sind mehr Haushalte als zuvor wohngeldberechtigt. Mit der Reform wurden beispielsweise MiethöchstbetrĂ€ge regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.
Neben der Wohngeldreform können sich die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte sowie auf die Höhe des gezahlten Wohngelds ausgewirkt haben. Das AusmaĂ dieser Effekte infolge pandemiebedingter EinkommensrĂŒckgĂ€nge lĂ€sst sich allerdings nicht quantifizieren.
Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am hÀufigsten auf Wohngeld angewiesen
Im LÀndervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 am hÀufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,7 % der Haushalte Wohngeld. In Bayern war der Anteil mit 0,9 % am geringsten.
Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten bei 177 Euro
Ende 2020 hatten in rund 96 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Rund 4 % der Wohngeldhaushalte waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug Ende 2020 bei reinen Wohngeldhaushalten 177 Euro, bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 167 Euro. Zum Vergleich: Ende 2019 war der Wohngeldanspruch bei reinen Wohngeldhaushalten mit 153 Euro etwas geringer als bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 158 Euro. Ein Ziel des WohngeldstĂ€rkungsgesetzes war eine Leistungsverbesserung fĂŒr Haushalte mit geringem Einkommen sowie eine alle zwei Jahre erfolgende Leistungsanpassung. Die letzte Wohngelderhöhung gab es am 1. Januar 2016.
Ausgaben des Bundes und der LĂ€nder fĂŒr Wohngeld um 357,6 Millionen Euro gestiegen
Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, fĂŒr Bau und Heimat gaben Bund und LĂ€nder im Jahr 2020 zusammen rund 1,311 Milliarden Euro fĂŒr Wohngeld aus. Das waren rund 38 % oder 357,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2019 hatten die Ausgaben fĂŒr Wohngeld 953,6 Millionen Euro betragen.