Von Januar bis Oktober 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 2 593 AntrÀge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 24,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum 2020 und 10,8 % weniger als im gleichen Zeitraum 2019. Der Anstieg gegenĂŒber dem Vorjahr wurde durch die AntrĂ€ge von den sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern verursacht. Die Gesamtsumme der voraussichtlichen Forderungen belief sich auf rd. 247 Mill. EUR.
237 der in den Monaten Januar bis Oktober 2021 beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren im Vergleich zu 2020 rd. 23,5 % weniger AntrĂ€ge. Aus dem Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen gingen 36 AntrĂ€ge bei den Amtsgerichten ein. Weitere 36 AntrĂ€ge kamen aus dem Baugewerbe und 27 AntrĂ€ge aus dem Gastgewerbe. Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschĂ€ftigten die betroffenen Unternehmen insgesamt 1 229 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gut die HĂ€lfte der betroffenen BeschĂ€ftigten waren dabei im Verarbeitenden Gewerbe tĂ€tig. Die voraussichtlichen Forderungen der GlĂ€ubigerinnen und GlĂ€ubiger lagen bei rd. 102 Mill. EUR und damit durchschnittlich bei rd. 429 177 EUR je Verfahren. Im Vorjahreszeitraum 2020 lag die durchschnittliche Forderungssumme fĂŒr Unternehmen bei rd. 437 490 EUR je Verfahren.
Neben den Unternehmen beantragten 1 863 Verbraucherinnen und Verbraucher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren fast 1/3 mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum 2020. Die von GlĂ€ubigern bei Verbraucherinnen und Verbrauchern angemeldeten Forderungen beliefen sich auf rd. 73 Mill. EUR. Weiterhin gingen bei den Amtsgerichten 462 AntrĂ€ge von ehemals selbststĂ€ndig TĂ€tigen ein. Die ĂŒbrigen 31 AntrĂ€ge auf Eröffnung eines Insolvenzerfahrens betrafen natĂŒrliche Personen als Gesellschafter u. Ă., NachlĂ€sse und Gesamtgutverfahren.