Von Januar bis Oktober 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 2 593 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 24,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum 2020 und 10,8 % weniger als im gleichen Zeitraum 2019. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr wurde durch die Anträge von den sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern verursacht. Die Gesamtsumme der voraussichtlichen Forderungen belief sich auf rd. 247 Mill. EUR.
237 der in den Monaten Januar bis Oktober 2021 beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren im Vergleich zu 2020 rd. 23,5 % weniger Anträge. Aus dem Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen gingen 36 Anträge bei den Amtsgerichten ein. Weitere 36 Anträge kamen aus dem Baugewerbe und 27 Anträge aus dem Gastgewerbe. Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigten die betroffenen Unternehmen insgesamt 1 229 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gut die Hälfte der betroffenen Beschäftigten waren dabei im Verarbeitenden Gewerbe tätig. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger lagen bei rd. 102 Mill. EUR und damit durchschnittlich bei rd. 429 177 EUR je Verfahren. Im Vorjahreszeitraum 2020 lag die durchschnittliche Forderungssumme für Unternehmen bei rd. 437 490 EUR je Verfahren.
Neben den Unternehmen beantragten 1 863 Verbraucherinnen und Verbraucher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren fast 1/3 mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum 2020. Die von Gläubigern bei Verbraucherinnen und Verbrauchern angemeldeten Forderungen beliefen sich auf rd. 73 Mill. EUR. Weiterhin gingen bei den Amtsgerichten 462 Anträge von ehemals selbstständig Tätigen ein. Die übrigen 31 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzerfahrens betrafen natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlässe und Gesamtgutverfahren.