Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 19. Februar 2025 sprach ein 61-JĂ€hriger eine Streife der Bundespolizei um 13:47 Uhr im Hauptbahnhof Magdeburg an und benötigte UnterstĂŒtzung, um seine Betreuerin telefonisch zu kontaktieren. Den Beamten gegenĂŒber hĂ€ndigte er neben ihrer Telefonnummer seinen Personalausweis aus.
Bei der sich anschlieĂenden ĂberprĂŒfung der personenbezogenen Daten im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Quedlinburg vorlag. Demnach ist der Herr dringend einer Vielzahl von Straftaten, unter anderem wegen des Erschleichens von Leistungen, Beleidigungen, Bedrohungen, SachbeschĂ€digung und DiebstĂ€hlen, verdĂ€chtig. Er ist unbekannten Aufenthaltes und blieb, trotz ordnungsgemĂ€Ăer Ladung, der Hauptverhandlung unentschuldigt fern. Folglich wurde am 28. Januar 2025 der Haftbefehl erlassen.
Die eingesetzten KrĂ€fte nahmen den Gesuchten fest, zunĂ€chst mit in die RĂ€umlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg und leiteten alle erforderlichen MaĂnahmen ein. So wurde unter anderem auch seine Betreuerin entsprechend unterrichtet. Der Deutsche verbrachte die Nacht im Gewahrsam der Polizei. Am Donnerstagmorgen, den 20. Februar 2025 erfolgte die HaftrichtervorfĂŒhrung am Amtsgericht Quedlinburg. Der zustĂ€ndige Richter bestĂ€tigte den Untersuchungshaftbefehl und die Beamten brach-ten den Deutschen in eine Justizvollzugsanstalt.
Text/Foto: Bundespolizei