2800 Euro Geldstrafe: Vater zahlt, Sohn entgeht Haft

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Stendal (ots) – Ein 23-jähriger Mann muss seinem Vater sehr dankbar sein: Der Sohn wurde am Abend des 11. Aprils 2025, um 23:00 Uhr durch eine Streife der Bundespolizei auf Bahnsteig 1 des Stendaler Hauptbahnhofes kontrolliert. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen System wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig seit dem 26. März dieses Jahres nach dem Deutschen per Vollstreckungshaftbefehl suchte.

Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Wolfsburg im März des vergangenen Jahres wegen Diebstahls, versuchter Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2800 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen. Da er weder die Strafe zahlte, noch sich, trotz ordnungsgemäßer Ladung, dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl.

Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Verurteilten, nahmen ihn fest und mit zum Bundespolizeirevier. Dort kontaktierte er telefonisch seinen Vater, der tatsächlich die geforderte Geldsumme noch in der Nacht einzahlte. Entsprechend durfte der Gesuchte im Anschluss daran die Dienststelle um 01:45 Uhr wieder als freier Mann verlassen. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über den Vollzug.

Symbolfoto/Bundespolizei