29-Jähriger wird mehrfach polizeilich gesucht – Einlieferung Justizvollzugsanstalt

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Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 5. Mai 2024 stellte eine Streife der Bundespolizei ge-gen 14:00 Uhr einen jungen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg fest und kontrollierte ihn. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner ermittelten Daten wurde bekannt, dass mehrere Behörden nach dem 29-Jährigen suchten.

Bereits im Januar 2022 wurde der Deutsche wegen gefährlicher Körperverletzung, im Versuch, in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung durch das Amtsgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 2175 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 145 Tagen rechtskräftigt verurteilt. Einen Teil des auferlegten Geldbetrages entrichtete jener Mann, jedoch blieb eine vollständige Begleichung der Summe aus. Zudem stellte er sich nicht dem Strafantritt, trotz ergangener Ladung. Auch einer anschließend vereinbarten Ratenzahlung kam der Verurteilte nicht nach. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im April dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Des Weiteren erfolgte im Mai ein Untersuchungshaftbefehl von selbigem Amtsgericht.

Den zuvor anberaumten Termin zu seiner Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung blieb der 29-Jährige unentschuldigt fern. Demnach wurde der Haftbefehl erlassen, um die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung sicher zu stellen. Der Gesuchte wurde belehrt und verhaftet. Anschließend wurde er der zuständigen Richterin vorgeführt, diese setzte den Untersuchungshaftbefehl bis auf weiteres aus. Kein Grund zur Erleichterung: Die noch zu entrichteten 1260 Euro Geldstrafe konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.

Text/Foto: Bundespolizei