34-JĂ€hriger kann 650 Euro nicht zahlen und muss in Haft

Veröffentlicht in: Bundespolizeiinspektion Magdeburg | 0

Magdeburg (ots) – Nur sieben Tage nach der Ausstellung eines Haftbefehls klickten die Handschellen: Am frĂŒhen Donnerstagmorgen, den 10. April 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 02:00 Uhr einen 34-JĂ€hrigen am Bahnhof Magdeburg – Buckau. Da der Mann keinerlei Ausweisdokumente mit sich fĂŒhrte, erfolgte eine ÜberprĂŒfung seiner mĂŒndlichen Angaben im polizeilichen Informationssystem, wodurch seine IdentitĂ€t zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Zudem ergab der Abgleich seiner Personalien, dass gegen den Deutschen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag:

Im Oktober 2024 verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 650 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen. Weder zahlte der Gesuchte den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich der Haftstrafe und war zudem unbekannten Aufenthaltes. Folglich erließ die besagte Staatsanwaltschaft am 3. April dieses Jahres den Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Verurteilten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.

Den haftabwendenden Betrag konnte der Festgenommene nicht aufbringen. Er wurde demnach in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls informiert.

Symbolfoto/Bundespolizei