Magdeburg. 725 000 Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter ohne Migrationshintergrund bestritten 2022 ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus staatlichen Leistungen.
Dies entsprach einem Anteil in Höhe von 38 % an allen 1 917 000 Menschen ohne Migrationshintergrund. Unter den Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhaltern mit Migrationshintergrund lag der Anteil mit 30 % niedriger, 65 000 der insgesamt 217 000 Personen mit Migrationshintergrund.
Zu den staatlichen Leistungen zählen Arbeitslosengeld I/II, Renten und Pensionen sowie sonstige staatliche Leistungen (bspw. BAföG, Pflegegeld, Stipendium, Elterngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen).
Der höhere Anteil der von sozialstaatlichen Leistungen Lebenden unter den Menschen ohne Migrationshintergrund erklärte sich größtenteils aus der vergleichsweise großen Gruppe der Menschen, die überwiegend von Renten und Pensionen leben. Insgesamt 595 000 Menschen ohne Migrationshintergrund bezogen Renten und Pensionen. Darunter befanden sich auch rund 65 000 Personen im Alter von 45 bis unter 65 Jahren ohne Migrationshintergrund, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus Berufstätigkeit bestritten.
Damit war diese Gruppe der 65 000 im erwerbsfähigen Alter Rentenbeziehenden und Pensionierten ohne Migrationshintergrund bereits mehr als doppelt so groß wie die Gruppe aller Personen mit Migrationshintergrund, die von Sozialleistungen lebten (30 000). Noch stärker überstieg die Anzahl der 72 000 Personen ohne Migrationshintergrund, die von Arbeitslosengeld I/II lebten, die Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund, die von Sozialleistungen lebten.
Unter Menschen ohne Migrationshintergrund gab es 8 überwiegend von sozialstaatlichen Leistungen Lebende auf 10 überwiegend von Berufstätigkeit Lebende. Unter den Personen mit Migrationshintergrund kamen 7 von Sozialleistungen Lebende auf 10 von Berufstätigkeit Lebende.
Neben den sozialstaatlichen Leistungen und der Berufstätigkeit lebten 322 000 Personen ohne sowie 64 000 Personen mit Migrationshintergrund überwiegend von der finanziellen Unterstützung durch Angehörige. Dabei war der Anteil unter den Menschen mit Migrationshintergrund mit 29 % höher als bei den Menschen ohne Migrationshintergrund (17 %).
Dies hat mit der vergleichsweise jungen Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zu tun. Rund 50 000 bzw. 23 % Menschen mit Migrationshintergrund sind jünger als 15 Jahre. Von diesen lebten rund 41 000 von Zuwendungen durch Angehörige. Diese Kinder stellten also rund 2/3 aller Personen mit Migrationshintergrund, die von Unterstützung durch Angehörige lebten.
Unter den Personen ohne Migrationshintergrund zeigte sich eine andere Struktur. Die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist älter. Der Anteil der unter 15-Jährigen beträgt nur 12 %. Auch unter den Personen ohne Migrationshintergrund waren rund 2/3 der Personen, die von Zuwendungen durch Angehörige lebten, Kinder im Alter bis unter 15 Jahren. Da allerdings der Kinderanteil an der Gesamtpopulation geringer war, war entsprechend auch die Gesamtbedeutung der Zuwendungen durch Angehörige für Bevölkerung ohne Migrationshintergrund weniger relevant.
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 20. September 2023
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