Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt weiter rasant an. Deshalb soll die 3G-Regel nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Bus und Bahn gelten. Das bedeutet: FahrgĂ€ste mĂŒssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – zusĂ€tzlich zur Maskenpflicht. Das sieht das geĂ€nderte Infektionsschutzgesetz vor, das heute in Kraft getreten ist.
Was sieht die 3 G-Regel vor?
- Die 3G-Pflicht gilt in den Verkehrsmitteln des Luftverkehrs, des ĂPNV und des öffentlichen Personenfernverkehrs.
- Die 3G-Pflicht gilt zusĂ€tzlich zur Maskenpflicht fĂŒr alle Fahr- oder FluggĂ€ste sowie fĂŒr das Kontroll- und Servicepersonal.
- Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss den Nachweis ĂŒber einen negativen Corona-Test (kein Selbsttest!) mit sich fĂŒhren.
- Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht lĂ€nger als 24 Stunden zurĂŒckliegen.
Gibt es Ausnahmen von der 3G-Regel?
Von der 3G-Regel ausgenommen sind
- Kinder bis zum sechsten Lebensjahr,
- SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sowie
- die Beförderung in Taxen.
Wer kontrolliert die 3G-Regel?
- Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Pflicht stichprobenartig zu kontrollieren.
- Die Passagiere sind ihrerseits verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorzulegen.
- Wer ohne gĂŒltigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro BuĂgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist LĂ€ndersache.
Die 3G-Regeln gelten ab dem 24. November 2021 und sind bis zum 19. MÀrz 2022 befristet. Eine VerlÀngerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.
Quelle/Bundesregierung
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