Angesichts der Diskussion um die Einführung der 3G-Regelung im ÖPNV fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom Gesetzgeber klare Regelungen zu den Kontrollen der Nachweise. Die Aufgabe der Kontrolle könne nicht beim Fahrpersonal liegen. ver.di fordert den Einsatz von geschultem Sicherheitspersonal und eine Beteiligung der Ordnungsbehörden.
In den bisher bekannt gewordenen Entwürfen sei die Frage der Kontrolle nicht geklärt, daher drohe die Gefahr, dass diese Aufgabe auf das Fahrpersonal abgewälzt werde. Eine Kontrolle durch das Fahrpersonal sei aus Sicht der Gewerkschaft weder praktikabel noch umsetzbar. Es sei schlicht nicht möglich, einen Bus zu steuern und zugleich die Nachweise zu sichten und deren Echtheit zu kontrollieren. Zudem käme es schon bei der Kontrolle der Maskenpflicht immer wieder zu aggressivem Verhalten und tätlichen Angriffen durch Maskenverweigerer.
„Wenn 3G im ÖPNV eingeführt werden sollte, muss zuallererst die Frage der Kontrolle und Durchsetzung geklärt sein. Eine halbgare Regelung nutzt dem Infektionsschutz sicherlich nichts und bringt die Beschäftigten in Gefahr“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle (Foto). Nach der Einführung der Maskenpflicht im ÖPNV wurden die Beschäftigten und die Fahrgäste im Unklaren gelassen, wie die Regelung durchgesetzt wird. In der Folge kam es zu einer Reihe von Übergriffen auf das Fahrpersonal.
Nach der Einführung der Maskenpflicht im April 2020 hatte es vier Monate gedauert, bis die Frage der Durchsetzung an einem Runden Tisch aller Beteiligten, Stellen und Organisationen geklärt werden konnte. Der Gesetzgeber hat nun die Möglichkeit, ein Zuständigkeitschaos zu verhindern und mit der Einführung der 3G-Regelung auch zugleich die Frage zu beantworten, wie die Kontrollen umgesetzt werden können. Als Blaupause könne hierfür die Gemeinsame Erklärung des Runden Tischs zur Maskenpflicht dienen. Hier hatten sich Vertreterinnen und Vertreter der Länder, des Bundes, der Gemeinden und Gewerkschaften darauf verständigt, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht den Ordnungsbehörden obliegt.