Insgesamt 8 % mehr erledigte Verfahren als 2022 und 7 % mehr neue Verfahren
Im Jahr 2023 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland knapp 5 503 000 Ermittlungsverfahren in Strafsachen erledigt. Das waren gut 402 000 Verfahren beziehungsweise 8 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dieser Zuwachs an Erledigungen in etwa dem Anstieg der NeuzugÀnge mit gut 5 570 000 Ermittlungsverfahren und damit 7 % mehr als im Vorjahr.
Polizeidienststellen als hÀufigste Einleitungsbehörde
Die 2023 erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden – wie in den Jahren zuvor – ĂŒberwiegend von Polizeidienststellen eingeleitet (83 %). Die ĂŒbrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.
Mehr als die HĂ€lfte der Ermittlungsverfahren endeten 2023 mit Verfahrenseinstellung
Die Staatsanwaltschaften sind fĂŒr die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zustĂ€ndig. Wenn die Ermittlungen gegen namentlich bekannte TatverdĂ€chtige zu hinreichendem Tatverdacht fĂŒhren, erheben sie Anklage beim zustĂ€ndigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Wie in den Vorjahren wurden die meisten Ermittlungsverfahren im Jahr 2023 jedoch eingestellt und es kam nicht zur Anklage.
Insgesamt endeten 59 % aller Ermittlungsverfahren durch Verfahrenseinstellung. Eine Einstellung gegen Auflagen gab es in 3 % aller erledigten Ermittlungsverfahren. Darunter entfiel der gröĂte Teil auf die Zahlung eines Geldbetrages an gemeinnĂŒtzige Einrichtungen oder an die Staatskasse. Bei weiteren 26 % aller Verfahren erfolgte eine Verfahrenseinstellung ohne Auflagen, darunter am hĂ€ufigsten wegen GeringfĂŒgigkeit gemÀà § 153 Abs. 1 StPO. Insgesamt 31 % der Ermittlungsverfahren wurden von den Staatsanwaltschaften mangels hinreichenden Tatverdachts gemÀà § 170 Abs. 2 StPO oder in seltenen FĂ€llen wegen SchuldunfĂ€higkeit der Beschuldigten (§ 20 StGB) eingestellt.
2023 fĂŒhrten 6 % aller Ermittlungsverfahren zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren. In weiteren 10 % der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zustĂ€ndigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder – seltener – eine Freiheitsstrafe zur BewĂ€hrung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.
Die ĂŒbrigen 24 % der Ermittlungsverfahren wurden auf andere Art erledigt. Dazu zĂ€hlten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zustĂ€ndige Verwaltungsbehörden.
Eigentums- und Vermögensdelikte hÀufigster Verfahrensgegenstand
Die Staatsanwaltschaftsstatistik erfasst keine einzelnen Straftaten und Tatmerkmale, sondern weist fĂŒr die erledigten Verfahren einen Verfahrensschwerpunkt aus.
Im Jahr 2023 entfiel knapp ein Drittel aller erledigten Ermittlungsverfahren – Ă€hnlich wie im Vorjahr – auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Das waren gut 1 599 000 und damit 7 % mehr als im Vorjahr.
Weitere 16 % aller erledigten Ermittlungsverfahren betrafen StraĂenverkehrsdelikte (906 000 und damit 4 % mehr als im Vorjahr).
Gut 505 000 Verfahren (9 % aller 2023 erledigten Verfahren) hatten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit als Verfahrensschwerpunkt. Das waren 9 % mehr als im Vorjahr.
Starke Anstiege zeigten sich bei aufenthaltsrechtlichen Delikten und bei Wirtschaftsstraftaten. So gab es 2023 knapp 328 000 Verfahren mit Schwerpunkt Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem FreizĂŒgigkeitsgesetz/EU. Das waren 32 % mehr als im Vorjahr. Knapp 222 000 erledigte Verfahren betrafen Wirtschafts- und Steuerstrafsachen und GeldwĂ€schedelikte (+28 % zum Vorjahr).
Destatis am 02. Oktober 2024
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