Magdeburg (ots) – Nachdem ein 58-Jähriger am Vormittag des 16. April 2024 dem Haftrichter vorgeführt wurde und dieser den gegen diesen Mann erlassenen Untersuchungshaftbefehl bestätigte, sitzt der nun in Haft.
Zuvor kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den Deutschen am Montag, den 15. April 2024, gegen 22:00 Uhr auf dem Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem ersuchten gleich sechs Staatsanwaltschaften, hier Göttingen (2-mal), Ravensburg, Oldenburg, Hamburg, Kiel und Koblenz aufgrund eigener Ermittlungen nach der aktuellen Adresse des Mannes. Zudem lag ein Untersuchungshaftbefehl vom Amtsgericht Oldenburg aus dem Jahr 2022 gegen ihn vor. Demnach wird gegen den Mann wegen mehrfachen Betruges ermittelt, wobei in einem Fall ein Vermögensverlust in großem Ausmaß besteht. Da der Gesuchte über keinen festen Wohnsitz verfügt und die Gefahr der Flucht bestand, erging der Haftbefehl.
Entsprechend eröffneten die Bundespolizisten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Letztendlich wurde er nach der Haftrichtervorführung an eine Justizvollzugsanstalt übergeben und die ausschreibenden Behörden über den neuen Aufenthaltsort des Delinquenten unterrichtet.
Text/Foto: Bundespolizei