Oschersleben (ots) – Am Mittwoch, den 10. April 2024 beobachtete eine Streife der Bundespolizei, wie sich eine männliche Person fußläufig entlang der Bahnstrecke von Magdeburg nach Oschersleben bewegte. Bei Erkennen der Beamten versuchte der 60-Jährige zu fliehen.
Im Rahmen eine sofort eingeleitete Nahbereichsfahndung konnte der Deutsche am Bahnhof Oschersleben festgestellt werden. Welchen Anlass ihn dazu bewog diesen lebensgefährlichen Weg zu nutzen, blieb auch nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen unklar. Glücklicherweise wurde Schlimmeres durch die Einsatzkräfte verhindert. Zu Einschränkungen im Bahnverkehr kam es nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthaltes in den Gleisen eingeleitet.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut eindringlich darauf hin: Bahnanlagen sind kein freies Gelände! Erwachsene und Kinder begeben sich mit ihrem Handeln unbewusst in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann.
Text/Foto: Bundespolizei