6,6 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im August 2022 als im Vormonat / Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

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* Unternehmensinsolvenzen 1. Halbjahr 2022: -4,0 % zum 1. Halbjahr 2021

* Verbraucherinsolvenzen 1. Halbjahr 2022: -20,2 % zum 1. Halbjahr 2021

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2022 um 6,6 % gegenĂŒber Juli 2022 gestiegen. Im Juli 2022 war sie um 4,2 % gegenĂŒber Juni 2022 zurĂŒckgegangen. Dabei ist zu berĂŒcksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsĂ€chliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen FĂ€llen annĂ€hernd drei Monate davor. Außerdem bildet die Insolvenzstatistik nicht alle GeschĂ€ftsaufgaben ab, da GeschĂ€ftsaufgaben auch aus anderen GrĂŒnden beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten erfolgen können.

4,0 % weniger Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2022 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021

Im 1. Halbjahr 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 7 113 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 4,0 % weniger als im 1. Halbjahr 2021.

Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus den im 1. Halbjahr 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 8,2 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2021 hatten sie bei rund 31,8 Milliarden Euro gelegen, da mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als im 1. Halbjahr 2022.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2022 im Baugewerbe mit 1 330 FĂ€llen (1. Halbjahr 2021: 1 219; +9,1 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1 058 Verfahren (1. Halbjahr 2021: 1 120; -5,5 %).

20,2 % weniger Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2022 als im 1. Halbjahr 2021

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im 1. Halbjahr 2022 um 20,2 % gegenĂŒber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 fĂŒr einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

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