7 Tage Erzwingungshaft: Frau bleibt GefÀngnis erspart

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Magdeburg (ots) – Am 25.07.2022 erschien kurz nach Mitternacht eine 28-JĂ€hrige aus eigener Veranlassung in der Dienststelle der Bundespolizei am Magdeburger Hauptbahnhof. Sie wollte fĂŒr die Landespolizei einen Nachweis ĂŒber einen Versicherungsschutz erbringen. Die routinemĂ€ĂŸige ÜberprĂŒfung ihrer Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Deutsche durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Erzwingungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach hat sie das Amtsgericht Dessau-Roßlau bereits im Dezember 2021 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz zu sieben Tagen Erzwingungshaft verurteilt.

Die Haft konnte sie bei der Zahlung von 175 Euro umgehen. Dies hatte die Gesuchte bis dato nicht getan und stellte sich trotz der ergangenen Ladung zum Antritt auch nicht der Haft. Dementsprechend erging der Haftbefehl. Dieser wurde der Verurteilten eröffnet. Sie beglich die geforderte Summe sofort. Nachdem anschließend ihr eigentliches Anliegen bearbeitet wurde, konnte sie die Dienststelle wieder auf freiem Fuß verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber die Vollstreckung des Haftbefehls unterrichtet.