Angriff auf eine S Bahn am Haltepunkt Barleber See im Jahr 2018 wird ab dem 11.01.2022 vor dem Jugendschöffengericht verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat gegen zehn MÀnner, die zum Tatzeitpunkt im Alter zwischen 17 und 37 Jahre waren, Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch und gefÀhrliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Gericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen und insgesamt 8 Verhandlungstermine wie folgt anberaumt: 11.01. (09.15 Uhr), 13.01., 18.01., 20.01., 01.02., 03.02., 08.02., 10.02.
Alle zehn Angeschuldigten sollen sich mit weiteren, namentlich nicht bekannten Personen am 11. August 2018 gegen 18.40 Uhr aufgrund eines zuvor gemeinschaftlich gefassten Tatplans zum S-Bahn-Haltepunkt „Barleber See“ begeben und einen Zug der Deutschen Bahn AG nach dessen Einfahrt auf einer Fahrzeugseite nahezu komplett mit Farbe besprĂŒht und u.a. mit dem Schriftzug „FCM“ versehen haben. Die TĂ€ter sollen in dem Zug befindliche Personen mittels Pfefferspray verletzt haben. Die Deutsche Bahn hat den Sachschaden auf rd. 35.000 Euro beziffert.
Zwei Angeschuldigte sollen darĂŒber hinaus fĂŒr eine SachbeschĂ€digung eines am 16. August 2018 im Bahnhof Biederitz abgestellten Zuges der Deutschen Bahn durch groĂflĂ€chiges BesprĂŒhen mit Farbe verantwortlich sein. Der Sachschaden soll hierfĂŒr bei rd. 2.700 Euro liegen.
Weil drei der zehn MÀnner im Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt waren, findet das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht statt.
Schwerer Landfriedensbruch und gefĂ€hrliche Körperverletzung werden mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet. FĂŒr SachbeschĂ€digung sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre vor.
Pandemiebedingt gelten folgende EinschrÀnkungen:
Es stehen 15 ZuschauerplĂ€tze zur VerfĂŒgung, davon sind 5 PlĂ€tze den Presse- und Medienvertretern vorbehalten.
FĂŒr Zuschauer und Presse-/Medienvertreter gilt die 3 G Regel (vollstĂ€ndiger Impfschutz, Genesenennachweis oder Negativtest nicht Ă€lter als 24 Stunden). Die Nachweise sind vor Betreten des Sitzungssaales nebst Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Zuschauer und Presse-/Medienvertreter mĂŒssen wĂ€hrend der gesamten Verhandlung eine FFP-2-Schutzmaske tragen.
GÀrtner, VizeprÀsident des Amtsgerichts als Pressesprecher
Foto (c) Amtsgericht Magdeburg