Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, die EU-Mindestlohnrichtlinie konsequent in nationales Recht umzusetzen und den gesetzlichen Mindestlohn auf 14 Euro zu erhöhen. Scharf kritisiert der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke (Foto) die Empfehlung der Mindestlohnkommission, den deutschen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein Jahr spĂ€ter auf 12,82 Euro zu erhöhen: âDiese Empfehlung ist gegen die Stimmen der Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission zustande gekommen â eine derart geringe Erhöhung verschĂ€rft die Probleme der Menschen, die mit ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben finanzieren mĂŒssen und geht an der RealitĂ€t der hohen Preise fĂŒr Lebensmittel und Energie vorbei“, sagte Werneke.
Bei der Schaffung des gesetzlichen Mindestlohns sei der Gedanke nachvollziehbar gewesen, die nachfolgenden Erhöhungsschritte auf Grundlage von Empfehlungen einer durch Vertreterinnen und Vertreter der Tarifpartner zusammengesetzten Kommission vorzunehmen. âDieses Prinzip funktioniert jedoch nur so lange, wie das Wirken aller Mitglieder der Mindestlohnkommission durch Verantwortungsbewusstsein und Empathie gekennzeichnet ist. Die jetzige Entscheidung der Kommission fĂŒhrt jedoch zu massiven Reallohnverlusten und stĂŒrzt unzĂ€hlige Menschen in eine Krise. Wenn die Mindestlohnkommission so versagt, ist der Gesetzgeber gefordert“, so Werneke.
Die Bundesregierung steht ohnehin vor der Aufgabe, die entsprechenden EU-Vorgaben umzusetzen. Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene EU-Mindestlohnrichtlinie muss bis zum November 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Lohnmittels vor. âEine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro durch die Bundesregierung erfĂŒllt die Mindestvorgaben der EU und ist fĂŒr die Menschen, die nur nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden, bitter notwendig“, unterstrich Werneke die Forderung von ver.di.
Text/Foto: Verdi