Vanille, Schokolade, Kirsche, Apfel und andere charakteristische Aromen und Aromastoffe sind kĂŒnftig nicht mehr fĂŒr Tabakerhitzer erhĂ€ltlich. Dieser vom Bundestag beschlossenen Ănderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat der Bundesrat am 7. Juli 2023 zugestimmt.
Damit wird das bisher nur fĂŒr Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot auch auf Erhitzer ausgedehnt.
Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen mĂŒssen zudem Text-Bild-Warnhinweise und so genannte Informationsbotschaften auf den Verpackungen anbringen.
SĂŒĂen Einstieg in Tabakkonsum verhindern
Aromatisierte Tabakerzeugnisse fĂŒhrten hĂ€ufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefĂ€hrdeten die Gesundheit, heiĂt es in der BegrĂŒndung zum Gesetz.
Unterzeichnung – VerkĂŒndung – Inkrafttreten
Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den BundesprĂ€sidenten und VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt.
Details in einer Verordnung
Flankierend hat die Bundesregierung Details in einer Verordnung zur Ănderung der Tabakerzeugnisverordnung (TOP 5b) geregelt, der der Bundesrat am 7. Juli 2023 ebenfalls zugestimmt hat.
Plenarsitzung des Bundesrates am 07.07.2023
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