- Guter Start für die Saubere Luft in 2022: Stark gesundheitsschädlicher Feinstaub um mehr als 90 Prozent reduziert im Vergleich zu Silvester ohne Verkaufsverbot
- Notdienste berichten von verhältnismäßig ruhiger Nacht; vor allem in Berlin und anderen Großstädten leider einzelne Schwerverletzte und Tote durch Feuerwerkskörper
- DUH fordert neue Innenministerin Faeser auf, nun zügig die 1. Sprengstoffverordnung zu ändern und Böllerei künftig in ganz Deutschland eindeutig zu verbieten
Berlin, 01.01.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht eine insgesamt positive Bilanz nach dem zweiten Jahreswechsel in Folge mit einem Böller-Verkaufsverbot. Die Belastung der Luft in unseren Städten mit dem gefährlichen Luftschadstoff Feinstaub ist laut einer ersten Auswertung behördlicher Messdaten um teilweise weit über 90 Prozent zurückgegangen verglichen mit dem letzten Silvester ohne Verbot 2019/20.
Besonders deutlich war die Verbesserung der Luftqualität etwa in Bremen, wo zusätzlich zum Verkauf auch der Gebrauch von Böllern und Raketen stadtweit verboten wurde. Hier sank an der Messstation Bremen Dobben die stündliche Spitzenbelastung für Feinstaub (PM 10) um 96 Prozent von 1188 µg/m³ am 1.1.2020 auf 46 µg/m³ in der vergangenen Nacht. Ähnlich in München, wo zumindest im gesamten inneren Ring böllern verboten war. Dort lag der Rückgang an der Landshuter Allee bei 94 Prozent (2020: 986 µg/m³; 2022: 62 µg/m³). An der Berliner Frankfurter Allee fiel der Rückgang mit 87 Prozent (2020: 757 µg/m³; 2022: 99 µg/m³) etwas geringer aus. In der Hauptstadt hatte man kein flächendeckendes Gebrauchsverbot erlassen, sondern nur an bestimmten Plätzen. So konnten Böller und Raketen – auch illegal beschaffte – ungestört in Nebenstraßen gezündet werden mit entsprechend negativen Auswirkungen.
Bundesweit haben etliche Notdienste und Behörden bereits gemeldet, dass sie eine deutlich ruhigere Nacht beobachten konnten als bei Jahreswechseln ohne Verkaufsverbot in der Vergangenheit.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist ein Erfolg, dass insgesamt die Belastung deutlich gesunken ist. Viele Menschen und Tiere hatten ein ruhigeres und gesünderes Silvester. Wir haben aber punktuell auch gesehen, dass sich manche Menschen allen Appellen zum Trotz massenhaft mit Böllern und Raketen aus dem Ausland und dem Internet eingedeckt haben. Dass wir auch heute Morgen wieder Nachrichten lesen müssen von Menschen, die durch Feuerwerk umgekommen sind oder schwer verletzt wurden – darunter auch mindestens ein Kind, das ist furchtbar. Einsatzkräfte wurden etwa in Stuttgart mit Böllern angegriffen und durch Knalltraumata verletzt. Das können wir nicht mehr länger hinnehmen. Es zeigt uns deutlich: wir brauchen ab sofort nicht nur weiter ein Verkaufsverbot, sondern ein vollständiges Böllerverbot in ganz Deutschland, das konsequent durchgesetzt wird.“
Nach der jahrelangen Untätigkeit des ehemaligen Innenministers Horst Seehofer, kann jetzt die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser die 1. Sprengstoffverordnung überarbeiten und den privaten Gebrauch von Pyrotechnik zu Silvester dauerhaft beenden.
Hintergrund:
Die DUH setzt sich in einem breiten Bündnis gemeinsam mit Vier Pfoten, dem Deutschen Tierschutzbüro, TASSO, dem Jane Goodall Institut Deutschland, sowie Ärztevertretern für ein böllerfreies Silvester ein – auch im Jahr 2022. Feuerwerk führt jedes Jahr zu hoher Luftbelastung, schädigt Millionen schutzlos ausgelieferte Haustiere sowie Nutz- und Wildtiere und verschmutzt die Umwelt. Dazu sorgt es durch tausende teils schwere Verletzungen für die Überlastung von Einsatzkräften und Krankenhäusern, die durch die Pandemie sowieso schon an der Belastungsgrenze arbeiten. Das Bündnis hat in Petitionen bereits mehr als eine halbe Million Unterschriften gesammelt und fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der 1. Sprengstoffverordnung.
Für ein bundesweites Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk könnte beispielsweise einfach der letzte Satz der 1. Sprengstoffverordnung § 23 Abs. 2 S. gestrichen werden. Dort heißt es: „(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“
Um Kommunen weitere Handlungsspielräume zu ermöglichen, muss die Regelung des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. Sprengstoffverordnung angepasst werden. Diese ermöglicht ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten. Würde man hier die fünf Worte „ausschließlicher Knallwirkung“ und „in besiedelten Gebieten“ streichen, könnte jede Kommune großflächige Verbote verhängen. Bereits vor zwei Jahren hatte der ehemalige Bundesinnenminister Seehofer angekündigt, entsprechende kommunale Verbote zu erleichtern – die Ankündigung ist aber nicht umgesetzt worden.
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