Magdeburg. Die Gesamtnettoausgaben für Sozialleistungen nach dem SGB XII betrugen 2022 in Sachsen-Anhalt 105 Mill. EUR.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Rückgang um 15 Mill. EUR (-12,5 %) gegenüber 2021. Rein rechnerisch wurden somit 48 EUR pro Kopf für Sozialhilfe ausgegeben.
Seit der Übernahme der Eingliederungshilfe in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) ist die Hilfe zur Pflege der größte Kostenfaktor. Sie lag im zurückliegenden Jahr bei 54,0 % der Gesamtausgaben. Das entsprach einem Gesamtnettobetrag von 57 Mill. EUR (-25,6 %; -20 Mill. EUR gegenüber 2021). Schwerpunkt bildete wiederholt die Pflege in stationären Einrichtungen.
Aufgrund von Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Flüchtlingssituation zeigte sich bei den Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII eine gegensätzliche Entwicklung. Diese betrugen 2022 knapp 35 Mill. EUR. Das waren 33,1 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig ein Anstieg um 14,4 % (+4 Mill. EUR) zum Vorjahr.
Reichlich 8 Mill. EUR zahlten die öffentlichen Träger des Landes 2022 für die Übernahme der Krankenbehandlungen und weiterer Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zählen auch vorbeugende Gesundheitshilfen und Hilfen zur Familienplanung. Dies entsprach dem Niveau des Vorjahres.
Seit 8 Jahren wurden jährlich reichlich 5 Mill. EUR für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder anderer besonderer Lebenslagen, wie die Zahlung von Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes oder die Übernahme von Bestattungskosten, gewährt.