Vorschlag der FDP wird umgesetzt: Sachsen-Anhalt lockert Regeln fĂŒr amtliche Vermessungsingenieure

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Baupolitiker Gludau: „Versorgung mit behördlichen Vermessungsleistungen gerade im lĂ€ndlichen Raum sichern“

Magdeburg. Durch eine am Dienstag (22. August) vom Kabinett verabschiedete GesetzesÀnderung will die Landesregierung die flÀchendeckende Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen in Sachsen-Anhalt trotz Nachwuchssorgen und demografischen Wandels sichern. Dazu sagte der baupolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt Maximilian Gludau (Foto):

„Ob private HĂ€uslebauer, Unternehmen oder öffentliche Bauherren, ĂŒberall im Land werden die Leistungen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beim Bau von GebĂ€uden oder Straßen benötigt. Auch hier wirken sich jedoch der demografische Wandel und der FachkrĂ€ftemangel aus, so dass sich EngpĂ€sse bereits deutlich abzeichnen. Als Freie Demokraten hatten wir bereits in den Koalitionsverhandlungen fĂŒr die Deutschlandkoalition den Vorschlag eingebracht, amtlichen Vermessungsingenieuren die Eröffnung von Zweigestellen dort zu ermöglichen, wo Kollegen aus dem Dienst ausscheiden. Ich freue mich, dass die Landesregierung dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag jetzt auf den Weg bringt. Gerade im lĂ€ndlichen Raum können wir damit sicherstellen, dass auch in Zukunft flĂ€chendeckend amtliche Vermessungsleistungen verfĂŒgbar sind. Gleichzeitig muss natĂŒrlich auch die Nachwuchsgewinnung weiter vorangetrieben werden. Wir mĂŒssen mehr junge Menschen fĂŒr diesen interessanten Beruf begeistern und ihn sicherlich auch noch attraktiver machen.“

Hintergrund:

Nach Angaben der Landesregierung sind von den 46 öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren bereits heute acht ĂŒber 67 Jahre alt. Bisher dĂŒrfen diese nur im Bereich ihres zugewiesenen Amtssitzes tĂ€tig werden. Durch die Änderung des Gesetzes ĂŒber die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt soll es ihnen kĂŒnftig erlaubt sein, dort eine Zweigestelle zu eröffnen, wo andere Amtsinhaber aus dem Dienst ausscheiden. Über die geplante Änderung berĂ€t und beschließt der Landtag.

Text/Foto: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt / Hans Eckardt