E-Rezepte ab sofort per Gesundheitskarte in Apotheken in ganz Deutschland einlösbar

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Ein neuer Einlöseweg fĂŒr das E-Rezept ist jetzt flĂ€chendeckend verfĂŒgbar: Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Diese neue Option war Anfang Juli in den Apotheken gestartet, nun sind die technischen Voraussetzungen dafĂŒr in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen.

Gesetzlich Versicherten stehen damit drei Optionen zum Einlösen eines E-Rezepts zur VerfĂŒgung: Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Papierausdruck mit Rezeptcode. „Wir geben einen neuen technischen Impuls und haben damit einen weiteren wichtigen Meilenstein bei der EinfĂŒhrung des E-Rezepts in Deutschland erreicht. Die Apotheken in Deutschland sind zwar schon lange bereit fĂŒr das E-Rezept, können nun aber auch flĂ€chendeckend die E-Rezepte per Gesundheitskarte einlösen. Wir freuen uns, dass immer mehr E-Rezepte in den Apotheken ankommen und ermutigen die Arztpraxen, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).

Auch Gerhard Haas, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apotheken-SoftwarehĂ€user (ADAS), sieht die Apotheken gut aufgestellt: „Auch wir freuen uns, dass wir das neue Verfahren zur Einlösung eines E-Rezepts mittels eGK in den Systemen der Apotheken mittlerweile umfassend bereitstellen konnten und es den gewĂŒnschten Vorteil beim Umgang mit dem E-Rezept zeigt.“

Der neue Weg mittels eGK macht sich bereits in den Zahlen bemerkbar: Im August wurden erstmalig mehr als 100.000 E-Rezepte wöchentlich in Apotheken eingelöst. Seitdem gehen die Zahlen stetig nach oben. „Wir sehen eine deutliche Zunahme der eingelösten E-Rezepte und liegen jetzt insgesamt bei mehr als drei Millionen. Es steigen nun auch mehr Ärztinnen und Ärzte auf das E-Rezept um. Das ist gut – aber insgesamt brauchen wir mehr Tempo, denn es gilt, die Zeit bis zur verpflichtenden EinfĂŒhrung zu nutzen. Das Feedback aus Praxen und Apotheken zeigt, dass das E-Rezept und der eGK-Weg zuverlĂ€ssig funktionieren.

Es gibt also keinen Grund mehr, mit der Nutzung des E-Rezeptes zu warten“, betont gematik-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Markus Leyck Dieken. BegrĂŒĂŸenswert sei, dass es viele Schulungs- und Informationsangebote fĂŒr Ärztinnen und Ärzte gibt, um sich auf das E-Rezept vorzubereiten. So bietet die gematik beispielsweise mit KassenĂ€rztlichen Vereinigungen eine Veranstaltung am 20. September 2023: Verschiedene Hersteller demonstrieren virtuell das Verschreiben eines E-Rezepts mit der jeweiligen Software und erklĂ€ren die notwendigen Anpassungen fĂŒr Praxen. Auch fĂŒr Apotheken werden Schulungsangebote der jeweiligen Hersteller bereitgestellt, um Apothekerinnen und Apotheker mit dem Einlöseweg mittels eGK vertraut zu machen.

So funktioniert das Einlösen mittels Gesundheitskarte

Die Ärztin/der Arzt stellt in der Sprechstunde in der Praxis oder per Video ein E-Rezept aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Die Patientin/der Patient kann nun wĂ€hlen, wie das E-Rezept in der Apotheke seiner bzw. ihrer Wahl eingelöst werden soll: mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck. Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte mĂŒssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein KartenlesegerĂ€t einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte fĂŒr Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert: Die eGK dient als SchlĂŒssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sieht somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte.

Foto: Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte mĂŒssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein KartenlesegerĂ€t einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte fĂŒr Angehörige komfortabel eingelöst werden. (c) ABDA/DAV