Magdeburg (ots) – Am Mittwoch den 30. August 2023 stellte eine Streife der Bundespolizei gegen 14:00 Uhr in Magdeburg einen 38-JĂ€hrigen fest und kontrollierten ihn. Zur IdentitĂ€tsfeststellung wurde er aufgefordert seinen Ausweis auszuhĂ€ndigen. Bei der ĂberprĂŒfung seiner Daten im Informationssystem der Polizei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg den Mann per Haftbefehl suchte. So verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg bereits im Dezember 2021 wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 800 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.
Die HĂ€lfte der Strafe konnte der Polizeipflichtige schon begleichen. Da die Zahlungen aber anschlieĂend ausblieben, wurde im Mai dieses Jahres der Haftbefehl erlassen. Die Beamten eröffneten dem Polizeipflichtigen den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Dem Deutschen gelang es, die restlichen 400 Euro zu zahlen und er konnte die Bundes-polizeidienststelle als freier Mann wieder verlassen. Nach Abschluss aller MaĂnahmen informierten die Bundespolizisten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Aufgriff und die Bezahlung der Geldstrafe.
Text/Foto: Bundespolizei