Magdeburg. Der Ausschuss fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landtags hat sich am Mittwoch (13. September) in einer mehrstĂŒndigen Sitzung erneut mit der geplanten Novelle fĂŒr das Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt befasst. Im Rahmen einer Anhörung Ă€uĂerten sich dazu zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter verschiendenster gesellschaftlicher Gruppen und VerbĂ€nde zu Wort gemeldet. Stimmen aus Konfessionen kamen ebenso zu Wort wie aus dem Bestattungs- und Friedhofswesen, aus der Medizin oder von Migrantenorganisationen.
Konstatin Pott (Foto), sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, erneuerte im Anschluss die Forderung nach einer weitgehenden Liberalisierung des Bestattungsgesetzes:
âDie Anhörung hat gezeigt, wie vielschichtig das Thema ist und dass sich in den zurĂŒckliegenden Jahren eine Reihe von alternativen Bestattungsformen herausgebildet haben, die auch die Menschen in Sachsen-Anhalt gern in Anspruch nehmen möchten, seien es FriedwĂ€lder, die Aufbewahrung der Urne in den eigenen vier WĂ€nden in AusnahmefĂ€llen oder auch Reerdigung und alkalische Hydrolyse (Lavation).
Auch die geplante interkulturelle Ăffnung sowie die Ănderung der Regelung zu Sternenkindern halten wir fĂŒr eine sinnvolle Anpassung. Wir Freien Demokraten sind der Meinung, dass jeder Mensch frei entscheiden sollte, was nach dem Tod mit seinen körperlichen Ăberresten passiert. Wir halten grundlegende Verbote hier fĂŒr den völlig falschen Weg. Unser MaĂstab ist, dass jedes Verbot einer Bestattungsform begrĂŒndet werden muss und nicht deren Zulassung.“
Foto (c) Hans Eckardt / FDP-Landtagsfraktion