- VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele sieht wenig von ursprĂŒnglicher Idee umgesetzt
- Sozialverband VdK fordert Bundestag auf, Entwurf nachzubessern
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung wird voraussichtlich am heutigen Mittwoch, 27. September, im Bundeskabinett beschlossen. VdK-PrÀsidentin Verena Bentele erklÀrt dazu:
âIch kann kaum fassen, wie wenig von der ursprĂŒnglichen Idee der Kindergrundsicherung ĂŒbriggeblieben ist. Betroffenen Familien wurden weniger BĂŒrokratie und mehr Geld in Aussicht gestellt. Die meisten von ihnen werden nichts davon bekommen, wenn der Bundestag jetzt nicht einschreitet.
Mit der Kindergrundsicherung, wie sie im Moment geplant ist, können wir die Kinderarmut in Deutschland nicht bekĂ€mpfen. Das Ziel, Leistungen zu bĂŒndeln und so den Zugang fĂŒr betroffene Familien zu erleichtern, wurde weit verfehlt. Verschiedene Gelder mĂŒssen weiterhin bei mehreren Behörden beantragt werden. Und eine vollautomatisierte Auszahlung wird es schon mal gar nicht geben.
Wenn wenigstens mehr Geld bei den Familien ankommen wĂŒrde, wĂ€re das unzureichende Verfahren leichter hinzunehmen. Doch wie es jetzt aussieht, werden Familien â wenn ĂŒberhaupt â nur sehr wenige Euros mehr im Portemonnaie haben. Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, das Existenzminimum von Kindern neu zu berechnen. Eine leichte Anpassung der VerteilungsschlĂŒssel bei der Herleitung der KinderregelsĂ€tze reicht nicht aus.
Nicht einmal gerechter wird die Familienförderung durch den im Moment vorliegenden Gesetzentwurf. Eltern mit hohem Einkommen werden durch die KinderfreibetrÀge weiterhin monatlich bis zu 104 Euro mehr vom Staat erhalten als Eltern mit geringem Einkommen, die nur den Kindergarantiebetrag bekommen werden.
Unser Parlament darf jetzt nicht aus den Augen verlieren, worum es ursprĂŒnglich bei der Kindergrundsicherung ging: die BekĂ€mpfung von Kinderarmut. Um das zu erreichen, muss der jetzige Entwurf zwingend umfangreich ĂŒberarbeitet werden.“
Foto: VdK-PrÀsidentin Verena Bentele © VdK / Susie Knoll