Angehöriger erbarmt sich und bezahlt die befreiende Geldstrafe

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Magdeburg (ots) – Am Montag, den 2. Oktober 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 46-jĂ€hrigen Mann am Hauptbahnhof Magdeburg. Gegen 06:45 Uhr wurden die Personalien des griechischen Staatsangehörigen ĂŒberprĂŒft und festgestellt, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. So wurde er im Oktober 2022 vom Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro oder 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Im Juni dieses Jahres erging der Vollstreckungshaftbefehl jener Staatsanwaltschaft, da er weder den Zahlungen nachkam noch sich, trotz vorheriger Ladung, zum Strafantritt stellte. Die Bundespolizisten eröffneten ihm den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.

Bei der Durchsuchung zur Eigensicherung und zum Auffinden von gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nden, fanden die Beamten eine geringe Menge betĂ€ubungsmittelĂ€hnlicher Substanzen, vermutlich Heroin. Die Drogen wurden zur Einziehung beschlagnahmt. Der Festgenommene hatte die Gelegenheit einen Angehörigen telefonisch ĂŒber seine Verhaftung zu informieren. Die fasste sich ein Herz und bezahlte den befreienden Betrag von 1.350 Euro. So konnte der 46-jĂ€hrige Grieche nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen die Dienststelle als freier Mann verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber die Einzahlung des Geldes informiert. Nun droht dem Polizeipflichtigen ein erneutes Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln.

Text/Foto: Bundespolizei