Magdeburg. FĂŒr den heutigen Freitag wurden in der Polizeiinspektion Magdeburg in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde fĂŒr den Bereich der Landeshauptstadt Magdeburg zwei Versammlungen angemeldet. Anmelder in beiden FĂ€llen waren Privatpersonen.
Eine der Versammlungen war als pro-kurdische Versammlung angemeldet, die zweite als pro-palĂ€stinensische. Vor dem Hintergrund des terroristischen Ăberfalls am 7. Oktober 2023 auf Israel sowie des ĂŒberregional bestehenden Aufrufs zu offener Gewalt gegen Juden und ihre Einrichtungen am heutigen Freitag, wurden beide Versammlungen von der Versammlungsbehörde verboten. Die Anmelder der pro-palĂ€stinensischen Versammlung legten in der Folge Rechtsmittel gegen dieses Verbot ein. Das Verwaltungsgericht folgte im Rahmen seiner Befassung den Argumenten der Versammlungsbehörde und hat das Verbot bestĂ€tigt.
Die Polizei wird dieses Verbot mit allen zur VerfĂŒgung stehenden Mitteln konsequent durchsetzen.Â
Text/Foto: Polizei