WAS IST PASSIERT?
Weißenfels (ST). Still ruht nicht nur das Wasser in der Schwimmhalle Weißenfels, auch die Baustelle ruht seit dem 6.8.2022 bis auf Weiteres. Gegenwärtig ist laut dem Oberbürgermeister eine Fortsetzung der Maßnahme nicht beabsichtigt. Ob überhaupt weiter saniert wird, ist auch deswegen unklar, weil dafür – neben den bereits verbauten rund 3,3 Mio. Euro – weitere geschätzte rund 9 Mio. Euro Steuergeld gebraucht werden würden. Diese würden u. a. für neue Planungsleistungen, Beseitigung der Baumängel und neue technische Anlagen benötigt werden – zudem ist die Baukonstruktion teurer geworden. Die Rückzahlung der eingeplanten Fördermittel in Höhe von 1,65 Mio. Euro – und damit rund 50 Prozent der ursprünglich geplanten Gesamtkosten – ist wegen des Ablaufs der Fördermittelbindung trotz der vom Land gewährten Fristverlängerung unumgänglich.
Rückblick: Die 1969 errichtete Weißenfelser Schwimmhalle wird seit Oktober 2020 saniert und sollte ursprünglich im Oktober 2021 wieder in neuem Glanz erstrahlen. Im Laufe des Jahres 2021 zeigten sich erste Planungsmängel, die sich im Jahr 2022 zuspitzten. Der Termin für die Inbetriebnahme der Schwimmhalle war nach zweimaliger Bauzeitverlängerung der 31.12.2022. Doch daraus wurde nichts. Bei den Arbeiten kam es immer wieder zu Komplikationen in der Bauausführung und deshalb zu einem Bauverzug. Dem Planungsbüro, das für die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung und Sanitär) verantwortlich war, wurde schließlich im Mai 2022 gekündigt. Aufgrund von Fehlplanungen und Ausführungsmängeln ruht die Baustelle jetzt schon monatelang. Ein Gutachten führt auf mehr als 80 Seiten umfangreiche Mängel in der Bauplanung und der Bauausführung auf. Die Mängel sollen sogar ein erhebliches Risiko für die Bausubstanz des Hallenbades darstellen.
Juristisch ist die Lage schwierig. Die von der Stadt Weißenfels eingeschaltete Anwaltskanzlei hat sich mit den eventuellen Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit beschäftigt. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass die „Möglichkeit eines Schadenersatzes extrem gering [ist], weil für die Fehler und Mängel nicht eindeutig ein konkreter Beteiligter verantwortlich gemacht werden kann. Ein unstreitiger Nachweis der Schuld ist nicht möglich“, so die Stadt in ihrer Presseinformation am 31.3.2023. Wegen unklarer Abläufe und ihrer eigenen Fehler kann sich die Stadt also kaum Hoffnung auf die Durchsetzung von Regressforderungen machen. Außerdem sind neben den sowieso schon vorhandenen Auswirkungen für die Nutzer weitere Einschränkungen bei anderen Maßnahmen und bei den freiwilligen Leistungen der Stadt Weißenfels nicht auszuschließen.
Inzwischen hat sich auch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises eingeschaltet und prüft ggf. vorliegende Rechtsverstöße beim Verwaltungshandeln. Möglicherweise wurden auch Fehler bei der Auftragsvergabe gemacht. Öffentlich zugängliche Beschlüsse des Stadtrats sind im Zusammenhang mit dem Beginn der Schwimmhallensanierung sowieso kaum zu finden. Unabhängig davon rechnet die Stadt schon bei der Rückzahlung der Fördermittel mit Strafzinsen. Nach Angaben der Stadt soll sich das Landesverwaltungsamt „sehr entgegenkommend“ gezeigt und die eigentliche Höhe der Strafzinsen von rund 536.000 Euro auf rund 130.000 Euro reduziert haben.
Von einem Totalschaden spricht man, wenn der Schaden so groß ist, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Aus Steuerzahlersicht ist hier ein solcher Totalschaden entstanden, denn egal, ob man sich letztlich für die Forstsetzung der Sanierung oder für eine alternative Investition an anderer Stelle mit geschätzten Kosten von 16 bis 20 Mio. Euro entscheidet – es wird richtig teuer für die Stadt Weißenfels. Und damit für die Steuerzahler.
Text/Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.