Die RegelsĂ€tze fĂŒr BĂŒrgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.
Höhere RegelsĂ€tze und mehr Geld fĂŒr Schulbedarf
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro â 61 Euro mehr als bisher. Auch die BetrĂ€ge fĂŒr den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zĂ€hlen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die UnterstĂŒtzung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets fĂŒr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die BĂŒrgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Parallel steigen auch die SĂ€tze der Geldleistungen fĂŒr Asylsuchende.
Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen
Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jĂ€hrlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung ĂŒberprĂŒft und angepasst.
Plenarsitzung des Bundesrates am 20.10.2023
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