Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute eine Neufassung des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebacht. Mit den Anpassungen sollen unter anderem mehr Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Stiftungsrechts und Verwaltungsvereinfachung gewÀhrleistet werden.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): âVon dem fast 900 Jahre alten St. Katharinen-Hospital in Blankenburg bis hin zu Kultur- oder Kunststiftungen im ganzen Land â in den insgesamt rund 370 Stiftungen unseres Bundeslandes engagieren sich viele Menschen zum Wohle anderer. Sie sind unverzichtbare StĂŒtzen unseres sozialen und kulturellen Lebens. Mit der Novelle des Stiftungsgesetzes soll ihnen ein anwenderfreundlicheres, verstĂ€ndlicheres und rechtssicheres Gesetz an die Hand gegeben werden. Das moderne Stiftungsgesetz des Landes wurde nicht nur an die Neuerungen auf Bundesebene angepasst, sondern insgesamt in den Blick genommen. Das Stiftungswesen im Land Sachsen-Anhalt soll damit weiter gefördert und so die Zivilgesellschaft insgesamt gestĂ€rkt werden.“
Das am 1. Juli 2023 in Kraft getretene neue, bundesweit geltende Stiftungsrecht im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch hat Anpassungen auf Landesebene notwendig gemacht. WĂ€hrend die Regelungen des materiellen Stiftungsrechts fĂŒr Stiftungen des bĂŒrgerlichen Rechts bislang teilweise auf Bundesebene und teilweise in den Landesstiftungsgesetzen verankert waren, hat der Bund das Stiftungszivilrecht nunmehr erstmals abschlieĂend bundeseinheitlich geregelt.
Durch die Stiftungsreform des Bundes sind bĂŒrokratische HĂŒrden fĂŒr Stiftungen entfallen: Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland muss sich keine Stiftung mehr mit den jeweiligen Landesgesetzen auseinandersetzen. Es gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr alle Stiftungen des bĂŒrgerlichen Rechts. DarĂŒber hinaus wird das Stiftungsrecht digitaler. Zum 1. Januar 2026 tritt ein vom Bundesamt fĂŒr Justiz zentral verwaltetes elektronisches Bundesstiftungsregister in Kraft. Durch das Register soll die Transparenz ĂŒber Stiftungen weiter erhöht und den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert werden.
Infolge der bundesgesetzlichen Ănderungen entfallen auf Landesebene alle stiftungszivilrechtlichen Regelungen. Im Landesrecht werden nur noch die ZustĂ€ndigkeiten der Stiftungsbehörden geregelt und die bereits bestehenden Befugnisse der Stiftungsaufsicht werden unter den Rahmenbedingungen des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches konkretisiert. Ab Ende 2026 entfĂ€llt zudem die Notwendigkeit fĂŒr das bestehende, vom Landesverwaltungsamt gefĂŒhrte Stiftungsverzeichnis. Dem trĂ€gt die von der Landesregierung eingebrachte Novelle des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Rechnung. Gleichzeitig werden die bisherigen Regelungen fĂŒr staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts fortentwickelt.
Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 11. Dezember 2023