Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Wahl mĂŒsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie sei zudem als Zweistimmenwahl durchzufĂŒhren, also mit Erst- und Zweitstimme. Der Wahltag war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. (ZDFheute)
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