Berlin/Bremen. Heute berĂ€t das Kabinett den Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes und Ănderung anderer Gesetze. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) brauchen die Bundespolizei und die Landespolizeien dringend dieses neue Bundesgesetz, es fehlen aber Modernisierungen und neue Befugnisse fĂŒr die Bundespolizei.
âGut, dass die Bundesregierung einen neuen Versuch fĂŒr ein neues Bundespolizeigesetz wagt. Der Entwurf ist ein erster Schritt in das parlamentarische Verfahren und die Bundesratsbefassung. Ich hoffe sehr, dass aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt wurde und die LĂ€nder beteiligt wurden und durch den Bundestag noch weitere Befugnisse eingebracht werdenâ, so Bundesvorsitzender Jochen Kopelke.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich an der offiziellen Verbandsanhörung des Bundesministeriums des Innern und Heimat beteiligt und eine umfangreiche Stellungnahme und VorschlÀge zur Modernisierung vorgetragen.
âEs braucht ein modernes Bundespolizeigesetz, weil das aktuelle aus dem Jahr 1994 stammt, Befugnisse fehlen und vor allem erforderliche Befugnisse zur Terrorabwehr, Nutzung von KI und Videotechnik fehlen. Deutschlandweit bedarf es weiterhin eines starken modernen Musterpolizeigesetzes, damit der Flickenteppich und unterschiedliche Gefahrenabwehr in Bund und LĂ€ndern harmonisiert wirdâ, so der Bundesvorsitzende.
Das Kabinett wird heute beraten und das Gesetz dem Deutschen Bundestag vorlegen. Das Verfahren wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen und die Beteiligung des Bundesrats erforderlich machen. Es braucht also noch viel Geduld fĂŒr uns PolizeibeschĂ€ftigte im Kampf gegen das Verbrechen.
Text/Foto (c) GdP