Magdeburg. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) hat das Kabinett heute ĂŒber den aktuellen Stand der EinfĂŒhrung einer Bezahlkarte informiert. Die LĂ€nder hatten sich Mitte Dezember 2023 darauf verstĂ€ndigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards einzufĂŒhren. Dazu soll bereits Mitte Januar 2024 die Dataport AöR mit der DurchfĂŒhrung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Dienstleisters beauftragt werden, der die Bezahlkarte ausgibt und verwaltet. Das Kabinett hat beschlossen, dass Sachsen-Anhalt diesem Vergabeverfahren beitritt.
Die Kosten fĂŒr dieses Verfahren orientieren sich in AbhĂ€ngigkeit der Anzahl der mitwirkenden LĂ€nder grundsĂ€tzlich am Königsteiner SchlĂŒssel. Die zukĂŒnftigen Betriebskosten der Karte tragen die jeweiligen LĂ€nder selbst.
Damit ist ein weiterer wichtiger Zwischenschritt erreicht, um in ganz Sachsen-Anhalt ein Bezahlkartensystem fĂŒr Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzufĂŒhren. Sachsen-Anhalt hatte sich bereits frĂŒh dafĂŒr eingesetzt, Bargeldleistungen damit weitestgehend zu ersetzen.
In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes setzt das Land bereits das Sachleistungsprinzip mit Blick auf den notwendigen Bedarf (ErnĂ€hrung, Unterkunft, Heizung etc.) um. Lediglich fĂŒr Leistungen zur Deckung des sogenannten notwendigen persönlichen Bedarfs â hierzu gehören u. a. die existenzsichernden Bedarfe an Verkehr (Fahrtkosten), NachrichtenĂŒbermittlung (Post, Telefon), Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie Bildung â wird eine Art Taschengeld in bar gewĂ€hrt. ZukĂŒnftig können die Leistungsberechtigten diese Leistungen mit einer Chipkarte Ă€hnlich einer EC-Karte bezahlen. Die Nutzung wird jedoch bestimmten
EinschrĂ€nkungen unterliegen: Mit der guthabenbasierten Karte sollen beispielsweise keine Ăberweisungen ins Ausland und auch keine Ăberziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschrĂ€nkt werden.
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 09. Januar 2024