Dessau (ots) – Am Montagnachmittag, den 8. Januar 2024 klingelte gegen 16:15 Uhr ein Mann an der Tür des Bundespolizeireviers Dessau, um ein Schriftstück abzuholen. Jener 21-Jährige erhielt vor noch nicht einmal einer Woche, am 5. Januar 2024, am Hauptbahnhof Dessau eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er hatte damals mehrere Cliptütchen, mit vermutlich Cannabis und sechs Plastikampullen mit einer weißen betäubungsmittelähnlichen Substanz dabei, bei denen es sich, laut Angaben des jungen Mannes, um Kokain gehandelt hat. Anscheinend lernte der junge Mann nichts aus dieser Strafanzeige.
Vor Betreten der Dienststelle wurde er zur Eigensicherung durch die Beamten durchsucht. Hierbei stellten sie erneut ein szenetypisches Cliptütchen, vermutlich Cannabis, fest und anschließend sicher. Somit verließ er die Dienststelle nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit einer weiteren Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bleibt zu hoffen, dass er nicht ein drittes Mal in Erscheinung tritt.
Text/Foto: Bundespolizei