Bildungsministerium und TrÀger der freien Schulen einigen sich bei Finanzierungsstreit

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Magdeburg. Das Ministerium fĂŒr Bildung Sachsen-Anhalt und die TrĂ€ger der freien Schulen in Sachsen-Anhalt haben sich in nahezu allen Einzelverfahren zur Finanzhilfe auf dem Wege des Vergleichs geeinigt. Die Vergleiche zur Finanzhilfe wurden fĂŒr die Schuljahre 2008/2009 bis 2012/2013 sowie 2017/18 bis 2020/21 abgeschlossen.

Neben der Anerkennung der Erfahrungsstufe 6 bei der Berechnung des Entgelts fĂŒr LehrkrĂ€fte musste auch die Stundenpauschale neu festgesetzt werden.

Bei der Berechnung der Finanzhilfe wurde die Erfahrungsstufe 6 fĂŒr die Entgeltgruppen 9 bis 13 TV-L berĂŒcksichtigt, in die auch ĂŒberwiegend die Tarifangestellten des öffentlichen Dienstes eingruppiert sind. Die Neuberechnung der Stundenpauschale[1] erwies sich dagegen als kompliziert und strittig, zumal sich bei der Neuberechnung der Finanzhilfe bei einigen Schulformen eine deutliche Reduzierung der Stundenpauschalen und damit eine Reduzierung der Finanzhilfe fĂŒr diese Berechnungsparameter ergeben hĂ€tte.

Aus GrĂŒnden des Vertrauensschutzes und um die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, hatte das Ministerium fĂŒr Bildung vorgeschlagen, den SchultrĂ€gern entgegenzukommen und fĂŒr einige Schuljahre Vergleiche angeboten, die bezĂŒglich der Stundenpauschale die alte, fĂŒr die SchultrĂ€ger gĂŒnstigere Berechnung berĂŒcksichtigt. Diese VorschlĂ€ge wurden von den Vertretern der Schulen in freier TrĂ€gerschaft ausdrĂŒcklich begrĂŒĂŸt.

Die in den Vergleichen vereinbarten Zahlungen wurden bis 31.12.2023 ausgezahlt. Es handelte sich hier um mehr als 26 Millionen Euro. Die TrĂ€ger der freien Schulen wurden fortlaufend ĂŒber den Stand der Bearbeitung und die beabsichtigte Vorgehensweise informiert. Somit ist der sich auf die Finanzhilfe beziehende Rechtsstreit mit den Schulen in freier TrĂ€gerschaft beendet.

Die Bescheidung der noch offenen Schuljahre 2021/22 und 2022/23 fĂŒr alle finanzhilfeberechtigten Schulen erfolgt dann auf der Grundlage der 7. Änderung der Verordnung ĂŒber Schulen in freier TrĂ€gerschaft (SchifT-VO), d. h. mit einer Übergangsregelung in Bezug auf die Stundenpauschalen. Auch hierzu wurden die TrĂ€ger der Ersatzschulen informiert.

Neues Finanzierungsmodell

Das Ministerium fĂŒr Bildung ist aufgefordert, ein neues Finanzierungsmodell zu erarbeiten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. In den bisherigen, stets offenen und transparenten Verhandlungen konnte abgesehen von Einzelpunkten bisher grundsĂ€tzlich Übereinstimmung erzielt werden. Von dieser EinschĂ€tzung distanzieren sich aktuell vereinzelte Vertreter der freien Schulen in der AG.

Das Bildungsministerium ist weiter bereit, die anstehenden und drÀngenden Fragen im Dialog mit den freien Schulen zu lösen und ein neues Finanzierungsmodell zu verankern.

Im Übrigen hat der Gesetzgeber beschlossen, den Privatschulen weiterhin eine 6,35 % höhere Finanzhilfe zu zahlen, bis es ein neues Finanzierungsmodell gibt.

[1] Hinweise zur Stundenpauschale unter https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-FrTrSchulVST2015V13Anlage-G1/part/G

Quelle: Ministerium fĂŒr Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 16. Januar 2024

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