Rucksack entwendet â Zeugen gesucht
Ballenstedt â Am Sonntag, dem 28.01.2024, entwendeten bislang unbekannte TĂ€ter den Rucksack einer weiblichen Person.
Nach gegenwĂ€rtigem Ermittlungsstand war die GeschĂ€digte gegen 18:00 Uhr fuĂlĂ€ufig auf der BebelstraĂe unterwegs, als sie ein Moped wahrnahm, welches sich rĂŒckwĂ€rtig nĂ€herte. Dieses Moped war mit zwei Personen besetzt. Der Sozius entriss der GeschĂ€digten den Rucksack inklusive Inhalt beim Vorbeifahren. Die GeschĂ€digte stĂŒrzte und zog sich leichte Verletzungen zu.
Auf medizinische Versorgung verzichtete sie. Der Wert des Diebesguts betrÀgt circa 80 Euro.
Bei dem Moped handelt es nach aktuellen Erkenntnissen um eine Simson in der Farbe Schwarz mit Chromteilen.
Die Beschreibung der TĂ€ter lautet wie folgt:
- Fahrer
o schlanke Statur
o circa 1,70 cm groĂ
o schwarze Kleidung
o Helm in der Farbe Pink
- Beifahrer/Sozius
o gröĂer als der Fahrer
o ca. 1,75 cm groĂ
o schwarze Sporthose
o gelbe Jacke
o schwarzer Helm
Eingesetzte Polizeibeamte fĂŒhrten FahndungsmaĂnahmen durch und leiteten Ermittlungsverfahren wegen Raubes ein.
Sachdienliche Hinweise zur Tat, den TĂ€tern bzw. dem Tatfahrzeug erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293.
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Zeugen gesucht
Halberstadt â Im Tatzeitraum vom 26.01.2024, 12:00 Uhr, bis zum 28.01.2024, 13:00 Uhr, versahen bislang unbekannte TĂ€ter ein Denkmal, welches sich auf dem Domplatz befindet, mit SchriftzĂŒgen und Zeichen. Bei diesen handelt es sich, u. a. um Hakenkreuze in schwarzer Farbe.
Eingesetzte Beamte sicherten Spuren und fĂŒhrten Ermittlungen im Nahbereich des Denkmals durch. Zudem regten sie die Entfernung der Schriftzeichen an. Weiterhin leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ein.
Sachdienliche Hinweise zur Tat und/oder den TĂ€tern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293.
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Mit 1,90 Promille unterwegs
Halberstadt â Am Sonntag, dem 28.01.2024, erhielt die Polizei gegen 20:30 Uhr eine Mitteilung ĂŒber einen Pkw Ford, welcher SchlĂ€ngellinien fuhr. Diese habe in der Wernigeröder StraĂe ein anderes Fahrzeug touchiert und die Fahrt unbeirrt dessen fortgesetzt.
Eingesetzte Beamte stellten den Pkw Ford inklusive Fahrer in der BergstraĂe fest und fĂŒhrten eine Verkehrskontrolle durch. Der Pkw des 63-jĂ€hrigen Fahrers wies augenscheinlich frische BeschĂ€digungen auf, welche von einem Verkehrsunfall stammen könnten. Des Weiteren begrĂŒndete sich der Verdacht, dass der 63-JĂ€hrige unter dem Einfluss von Alkohol fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,90 Promille.
Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und untersagten dem 63-JĂ€hrigen die Weiterfahrt. DarĂŒber hinaus beschlagnahmten diese den FĂŒhrerschein sowie die FahrzeugschlĂŒssel des Mannes.
Zum Auffinden des beschĂ€digten Fahrzeugs fĂŒhrten die Beamten FahndungsmaĂnahmen durch. Dieses konnte jedoch nicht festgestellt werden. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der GefĂ€hrdung des StraĂenverkehrs und des Verdachts der Verkehrsunfallflucht wurden eingeleitet. Sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293.
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Verdacht des Fahrens unter Drogen
Halberstadt – Am Sonntag, dem 28.01.2024, fĂŒhrten Beamte gegen 20:30 Uhr eine Verkehrskontrolle in der HarmoniestraĂe bei einem Pkw VW durch. Dieser fiel den Beamten aufgrund einer auffĂ€lligen Fahrweise auf.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten Ausfallerscheinungen bei dem 46-jĂ€hrigen Fahrer fest. Ein BetĂ€ubungsmittelschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin und Methamphetamin. Zudem befand sich der Fahrer nicht im Besitz eines FĂŒhrerscheins. Ermittlungen ergaben, dass der 46-JĂ€hrige trotz bestehenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug fĂŒhrte.
Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten dem 46-JĂ€hrigen die Weiterfahrt.
Des Weiteren leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von BetĂ€ubungsmitteln trotz absoluter FahruntĂŒchtigkeit gem. §316 StGB sowie des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis ein.
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Text/Foto: Polizei