Halle/Saale (ots) – Am Dienstag, den 27. Februar 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 16:00 Uhr einen 23-Jährigen am Hauptbahnhof Halle/ Saale. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien in der Fahn-dungsdatei der Polizei ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle/Saale. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Merseburg wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten auf Bewährung.
Im März 2023 wurde die Strafaussetzung zur Bewährung durch selbiges Amtsgericht widerrufen. Da der Deutsche sich nicht, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl am 23. Februar 2024. Nur 4 Tage später klickten die Handschellen: Die Bundespolizisten eröffneten dem Verurteilten entsprechend den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Nach Abschluss aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen überstellten ihn die Beamten der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme informiert.
Text/Foto: Bundespolizei