Halle/MZ (ots) – Die Justiz in Sachsen-Anhalt hĂ€lt das öffentliche Zeigen einer am Galgen baumelnden Ampel nicht fĂŒr strafbar. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe). „Alle drei Verfahren wurden durch die zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaften eingestellt, da eine Strafbarkeit des ‚Galgens mit einer Ampel‘ unter keinem Gesichtspunkt als gegeben angesehen wurde“, erklĂ€rte das Landesinnenministerium auf Anfrage des SPD-Innenpolitikers RĂŒdiger Erben.
Zwei der drei Einstellungen verantwortet die Staatsanwaltschaft Halle, eine die Staatsanwaltschaft Dessau. GeprĂŒft wurde, ob der Galgen eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist, also zum Töten von Politikern der Ampel-Koalition aufruft. Halles Behördenleiterin Heike Geyer sagte der MZ, offensichtlich stehe das Ampel-Symbol fĂŒr die Bundesregierung. Eine „konkrete Aufforderung“ sei dem Galgensymbol aber nicht zu entnehmen. Es handle sich vielmehr um einen „Ausdruck der Missbilligung der Politik der Bundesregierung“. Wenn es um Machtkritik gehe, seien „auch besonders anklagende Angriffe zulĂ€ssig“, sagte Geyer. Daher werde es auch keine weitere Suche nach TatverdĂ€chtigen geben. Die Staatsanwaltschaft Dessau erklĂ€rte, sie habe die Ermittlungen eingestellt, da ein TĂ€ter nicht gefunden worden sei.
Der SPD-Innenpolitiker Erben kritisiert die Entscheidungen: „Es gibt jetzt einen Freibrief von der Justiz. Das wird zu einer weiteren Verrohung fĂŒhren.“ Der Galgen bleibe ein Hinrichtungsinstrument und habe bei politischen Protesten nichts zu suchen, sagte Erben.
Bei den Bauernprotesten Anfang des Jahres wurden mehrere Ampel-Galgen aufgestellt, darunter in WeiĂenfels und Rathewitz (Burgenlandkreis), in Teutschenthal (Saalekreis) und in Wittenberg.
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