Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 6. März 2024 wählte eine 23-Jährige gegen 21:25 Uhr die lebensgefährliche Abkürzung über die Bahngleise und stürzte dabei. Sie nutzte den verbotenen Weg auf dem Bahnhof Magdeburg-Neustadt, um vom Bahnsteig 3 auf 2 zu gelangen. Der Zugverkehr wurde unverzüglich eingestellt und informierte Streifen der Landes- sowie Bundespolizei fuhren sofort in Richtung des Ereignisortes.
Ein aufmerksamer 31-jähriger Deutscher bemerkte die Situation und half jener Frau auf den Bahnsteig zu gelangen. Verletzt wurde sie nicht. Zudem lehnte sie eine medizinische Inaugenscheinnahme ab. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,02 Promille. Trotz diesem war sie zeit- und örtlich orientiert. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen und eindringlicher Belehrung der Gleisläuferin, nutzte diese einen Regionalexpress in Richtung ihrer Heimatstadt.
In diesem aktuellen Fall ist die junge Deutsche mit dem Schrecken davongekommen. Sie erhält eine Ordnungswidrigkeit wegen der Vornahme einer Betriebsstörung. Durch die Gleissperrungen erhielten neun Züge insgesamt eine Verspätung von 86 Minuten.
Aufgrund dieses aktuellen Sachverhaltes weist die Bundespolizei erneut eindringlich darauf hin: Bahnanlagen sind kein freies Gelände! Menschen begeben sich mit ihrem Handeln unbewusst in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann.
Text/Foto: Bundespolizei