Magdeburg (ots) – Am Donnerstag, den 14. März 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 14:00 Uhr einen 29-Jährigen am Hauptbahnhof Magdeburg. Die anschließende Überprüfung der Personalien im Fahndungssys-tem der Polizei ergab, dass gegen den Deutschen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag.
So verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg im Oktober 2023 wegen Diebstahls rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da der Verurteilte den Zahlungen nicht ordnungsgemäß nachkam und er sich, trotz ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl im Februar dieses Jahres. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.
Bei der sich anschließenden Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte ein Butterflymesser in der Unterhose des jungen Mannes fest und sicher. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Verstoßes Waffengesetz wurde entsprechend eingeleitet. Da der Festgenommene den geforderten Betrag von 600 Euro nicht begleichen konnte, übergaben ihn die Bundespolizisten am selbigen Tag an eine Justizvollzugsanstalt und informierten die ausschreibende Behörde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme.
Text/Foto: Polizei